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Ampel liefert Landwirten versprochenes Agrarpaket

Pünktlich zum Bauerntag 2024 hat die Ampelkoalition ihr versprochenes Agrarpaket vorgelegt, das einige Forderungen der Bauernproteste aufgreift, aber auch Kritikpunkte offenlässt.

Kurz vor Beginn des Bauerntags in Cottbus am Mittwoch präsentierte die Ampelregierung am Dienstag ihr Agrarpaket zur Entlastung der Landwirtschaft. Ein zentraler Bestandteil des Pakets ist die steuerliche Gewinnglättung für die Einkünfte aus der Land- und Forstwirtschaft. Diese Maßnahme soll die Einkommensschwankungen, die durch wechselnde Witterungsbedingungen wie Dürreperioden entstehen, abmildern. Die Tarifglättung gilt rückwirkend ab 2023 und für drei Jahre. Sie knüpft an eine ähnliche Regelung an, die während der Milchkrise von der Großen Koalition bis 2022 eingeführt wurde.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Novelle des Agrarorganisationen- und Lieferketten-Gesetzes (AgrarOLkG), die die Position der Landwirte in der Wertschöpfungskette stärken soll. Gleichzeitig wird ein Maßnahmenpaket zur Bürokratieentlastung in der Landwirtschaft eingeführt, basierend auf rund 200 Vorschlägen aus den Bundesländern, die in den letzten Monaten gesammelt wurden.

Die Einführung einer neuen Weidetier- und Grünlandprämie in den Ökoregelungen wurde ebenfalls angekündigt. Diese Maßnahme war zuvor umstritten, da sie eine Kürzung der Direktzahlungen in der Ersten Säule nach sich ziehen sollte. Diese Kürzung soll nun jedoch nicht erfolgen. Bereits im GAP-Konditionalitätengesetz wurden zahlreiche Erleichterungen verankert.

Die Fraktionsvorsitzenden von FDP, Grünen und SPD – Christian Dürr, Britta Hasselmann und Rolf Mützenich – lobten das Paket: „Die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben heute ein Agrarpaket für eine zukunftsfähige Landwirtschaft beschlossen. Über viele Jahre hat es unter der Führung von CDU/CSU keine Reformen zur nachhaltigen Stärkung der Landwirtschaft gegeben – diese Versäumnisse korrigieren wir jetzt.“

Eine genaue Bewertung des Pakets steht noch aus. Es ist jedoch festzuhalten, dass die Tarifglättung und der Erhalt der Direktzahlungen in ihrer bisherigen Höhe wichtige Forderungen der Landwirte erfüllen. Dennoch bleibt die ebenfalls geforderte Risikoausgleichsrücklage weiterhin unberücksichtigt.

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