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Vorsicht bei Selbstverpflichtungserklärungen im Saatguthandel

Die Interessenorganisation der bäuerlichen Familienbetriebe, die FREIEN , hat eine Warnung an Landwirte herausgegeben, vorsichtig mit Selbstverpflichtungserklärungen zur Herkunft des Saatguts umzugehen. Ralf Ehrenberg, ein Sprecher der Bundesvertretung, erklärte, dass -Treuhänder den kürzlich ergangenen Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) nutzen, um Druck auf den Landhandel auszuüben. Dieses Urteil verpflichte die Landwirte jedoch nicht unmittelbar zu irgendwelchen Zusagen oder Überprüfungen.

Ehrenberg rät dringend davon ab, solche Selbstverpflichtungserklärungen zu unterzeichnen oder Zustimmungen für Betriebsprüfungen zu erteilen. Er betonte, dass es für Getreideabnehmer nicht notwendig sei zu wissen, ob Landwirte eine Sorte anbauen, deren Sortenschutzrechte durch die Saatgut-Treuhand vertreten werden. Ein solches Verlangen seitens der Landhändler könnte sogar kartellrechtliche Verstöße darstellen.

Weiterhin empfiehlt er, die von der Saatgut-Treuhand angebotene Online-Nachbauerklärung nicht abzugeben. Ehrenberg verweist auf ein Informationsschreiben der IG Nachbau, die Landwirte berät und bei rechtlichen Problemen Unterstützung durch Fachanwälte anbietet.

Ehrenberg kritisiert die Praktiken der Saatgut-Treuhand scharf. Diese von Pflanzenzuchtunternehmen finanzierte Organisation übt Druck auf Landwirte aus, um Nachbaugebühren zu erheben, und stellt sich oft als vollstreckende Behörde dar, obwohl ihre Befugnisse sehr begrenzt sind. Laut Ehrenberg nutzen die Treuhand-Agenten ihre Position aus, um weitreichende Forderungen zu stellen, die sie rechtlich nicht durchsetzen können.

Die FREIEN BAUERN fordern eine Rückkehr zum traditionellen Recht des Nachbaus, das es Landwirten erlaubt, Getreide aus eigener wieder auszusäen. Die Einschränkungen, die vor etwa dreißig Jahren eingeführt wurden, haben nach Ansicht der Organisation zu einer anhaltenden Belastung der Landwirte geführt. Ehrenberg appelliert an die Politik, den freien Zugang zu Saatgut als Menschenrecht zu behandeln und über die Profitinteressen der Pflanzenzuchtunternehmen zu stellen.

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