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Frist für Solarpaket I drängt im Bundesrat

Die Dringlichkeit einer raschen Verabschiedung des Solarpakets I steht im Mittelpunkt der aktuellen energiepolitischen Debatte in Deutschland. Führende Verbände der Energiewirtschaft haben in einem gemeinsamen Schreiben an die Ministerpräsidenten und Energieminister der Länder appelliert, die Abstimmung über das Gesetzespaket zu beschleunigen. Ziel ist es, das Paket bis zum 21. Mai 2024 in Kraft treten zu lassen, um die Umwandlung von Bestandsgebieten für die Windenergie in sogenannte Beschleunigungsgebiete zu ermöglichen. Dies ist eine Vorgabe der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III).

Die Verbände betonen, dass eine verspätete Verabschiedung im Bundesrat am 17. Mai zu spät wäre, um die Frist der RED III einzuhalten. Würde diese Frist verpasst, müsste jedes Bestandsgebiet gemäß den neuen EU-Kriterien neu ausgewiesen werden, was erheblichen bürokratischen Aufwand nach sich ziehen würde. Dies betrifft vor allem jene Bundesländer, die bereits weitreichende Flächen für Windenergie ausgewiesen haben, da mindestens 40 Prozent der derzeitigen Flächen betroffen wären.

Um diese Herausforderungen zu vermeiden und den Ausbau der Windenergie nicht weiter zu verzögern, drängen die Verbände darauf, das Solarpaket I ohne weitere Verzögerungen am 26. April im Bundesrat zu verabschieden. Dies würde den Planungsträgern in Kommunen und Ländern helfen, unnötige Bürokratie zu umgehen und einen reibungslosen Ausbau der Windenergie sicherzustellen.

Die RED III-Richtlinie zielt darauf ab, Planungs- und Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien zu vereinfachen und zu beschleunigen. Beschleunigungsgebiete werden dabei als Standorte definiert, die von den Mitgliedstaaten als besonders geeignet für die Errichtung von Anlagen zur Energiegewinnung aus erneuerbaren Quellen ausgewiesen sind. Die zeitnahe Implementierung dieser Richtlinie ist entscheidend für die Erreichung der Klimaziele und die Förderung der erneuerbaren Energien in der Europäischen Union.

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