Die gesetzlichen Vorgaben für neue Heizsysteme gelten vielen als unübersichtlich. Selbst Fachbetriebe stoßen bei der praktischen Umsetzung mitunter an ihre Grenzen, insbesondere beim Einbau von Wärmepumpen. Der Branchenverband spricht sich deshalb für eine praxisgerechtere Gestaltung des Gebäudeenergiegesetzes aus und wirbt zugleich für moderne Gas-Brennwerttechnologien.
Die ursprünglich geplante vollständige Abschaffung des Heizungsgesetzes wurde im politischen Prozess durch eine Überarbeitung ersetzt. Bis diese abgeschlossen ist, gelten weiterhin die bestehenden Regelungen. Danach müssen neue Heizungen laut Bundesbauministerium zu mindestens 65 Prozent auf erneuerbare Energien setzen. Die entscheidende Vorschrift hierzu ist Paragraph 71, der in der aktuellen Fassung bestehen bleibt.
Besonders für Bestandsgebäude ist diese Vorgabe oftmals schwer umsetzbar. Technologien wie Stromdirektheizungen oder Solarthermie in Kombination mit konventionellen Systemen reichen meist nicht aus, um den geforderten Anteil zu erreichen. Für viele Hauseigentümer bleibt deshalb oft nur die Installation einer Wärmepumpe. Diese Lösung ist jedoch nicht in jedem Fall praktikabel oder wirtschaftlich umsetzbar.
Zahlreiche Handwerksbetriebe berichten von aufwendigen Umrüstungen und hohen Kosten, die insbesondere für ältere Gebäude eine große Belastung darstellen. Zudem fehlt es in einigen Betrieben an der Erfahrung oder dem technischen Know-how, um Wärmepumpensysteme optimal auszulegen. Dies führt zu Unsicherheiten – sowohl bei Fachkräften als auch bei Eigentümern.
Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) fordert daher eine grundlegende Neuausrichtung. Aus Sicht des Verbandes braucht es klare, verständliche Regeln, die technologische Offenheit ermöglichen. Konkret geht es darum, auch Lösungen mit geringerem Investitionsbedarf zuzulassen und die starren Quotenanforderungen zu überdenken.
Moderne Gas-Brennwertgeräte gelten laut ZVSHK als emissionsärmer als ihr Ruf. Nach Angaben des Verbands liegt ihre CO₂-Einsparung gegenüber älteren Heizsystemen bei über 30 Prozent. Diese Technik lasse sich später problemlos mit erneuerbaren Komponenten wie Solarthermie, Wärmepumpen oder Holzheizungen kombinieren und intelligent steuern. Daher sollte der Gesetzgeber auch deren Neueinbau weiterhin erlauben.
Der Verband betont, dass jede Entscheidung zur Heiztechnik auf einer realistischen Einschätzung beruhen sollte – unter Berücksichtigung des Gebäudebestands, der technischen Machbarkeit und der finanziellen Möglichkeiten. Ein pauschaler Weg sei kaum zielführend.
Trotz der aktuellen Gesetzeslage verzeichnete der Markt im Jahr 2024 einen klaren Trend: Über 410.000 neue Gasheizungen wurden verkauft, während Wärmepumpen deutlich seltener nachgefragt wurden. Nach derzeitiger Rechtslage bleibt der Einbau von Gasheizungen unter bestimmten Bedingungen erlaubt – etwa dann, wenn in der jeweiligen Gemeinde noch keine Wärmeplanung vorliegt oder kein Anschluss an ein Wärmenetz besteht.
Ab dem Jahr 2029 sieht das Gebäudeenergiegesetz jedoch vor, dass neu installierte Gasheizungen zu einem wachsenden Anteil mit erneuerbaren Gasen betrieben werden müssen. Zunächst sollen 15 Prozent erreicht werden, bis 2035 ist ein Anteil von 30 Prozent vorgesehen. Eine verpflichtende Beratung soll sicherstellen, dass Gebäudeeigentümer über alle Optionen informiert sind.

