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Regierung plant Rückkehr zur vollen Agrardiesel-Erstattung

Das Bundeskabinett hat den Entwurf für den Agrarhaushalt 2025 verabschiedet. Ein zentraler Punkt darin ist die Wiedereinführung der vollständigen Agrardiesel-Erstattung ab Januar 2026. Landwirte sollen damit künftig wieder 21,4 Cent pro Liter rückvergütet bekommen. Der Bund verzichtet dadurch auf rund 430 Millionen Euro Steuereinnahmen.

Für den Deutschen Bauernverband erfüllt diese Entscheidung eine zentrale Forderung. Gleichzeitig bleibt jedoch Kritik an der Gesamtausrichtung des Haushalts bestehen. Präsident Joachim Rukwied bemängelt fehlende Impulse für notwendige Investitionen in Landwirtschaft und ländliche Räume. Insbesondere bei den Förderprogrammen zum Umbau der Tierhaltung sowie bei der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur seien keine zusätzlichen Mittel eingeplant.

Trotz dieser Punkte zeigt sich Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer zufrieden. Aus seiner Sicht wurde mit dem Haushaltsentwurf ein Kurswechsel in der Agrarpolitik eingeläutet. Der Agrarhaushalt bleibt trotz Einsparvorgaben auf hohem Niveau stabil. Für das Jahr 2024 lag das Budget bei rund 6,9 Milliarden Euro. Konkrete Zahlen für das kommende Jahr wurden bislang nicht veröffentlicht.

Im Bereich der landwirtschaftlichen Unfallversicherung sieht der neue Haushalt eine Erhöhung des Bundeszuschusses um 20 Millionen Euro auf insgesamt 120 Millionen Euro vor. Die zusätzliche Unterstützung soll die Beitragsbelastung für Betriebe abfedern. Hintergrund ist die Anerkennung von Morbus Parkinson als Berufskrankheit, die im Vorjahr zu einem deutlichen Beitragsanstieg geführt hatte.

Der Bauernverband begrüßt diesen Schritt, weist jedoch darauf hin, dass der tatsächliche Finanzbedarf deutlich höher liegt. Vorab war eine Erhöhung um 100 Millionen Euro gefordert worden, um die wirtschaftlichen Belastungen wirksam zu mildern.

Bei der Förderung des Umbaus von Ställen hin zu tiergerechteren Haltungsformen bleibt es beim bisherigen Finanzrahmen. Vorgesehen sind weiterhin 150 Millionen Euro jährlich, insgesamt eine Milliarde Euro über vier Jahre. Zwar hatten Union und SPD in früheren Verhandlungen eine Aufstockung auf 1,5 Milliarden Euro jährlich ins Gespräch gebracht, diese wurde jedoch nicht umgesetzt. Rainer betont, dass der Umbau der Tierhaltung ein zentrales Ziel bleibe und weitere Fortschritte notwendig seien.

Unverändert bleibt auch die Ausstattung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Für das Jahr 2024 standen rund 907 Millionen Euro zur Verfügung. Dieses Niveau soll nach aktuellen Planungen bis 2029 beibehalten werden. Das Ministerium bezeichnet die GAK-Mittel als wesentlich für Investitionen im ländlichen Raum – etwa für Dorferneuerung, Vereinsinfrastruktur oder Projekte des Ehrenamts.

Im Bereich Digitalisierung und Forschung sind im Sondervermögen jährlich rund 20 Millionen Euro für die Landwirtschaft vorgesehen. Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) sollen zudem bestehende Programme verstärken. Für den Bereich Wald ist eine Erhöhung der GAK-Förderung ab 2026 von 100 auf 110 Millionen Euro geplant.

Darüber hinaus werden laufende Förderprogramme wie das Energieeffizienzprogramm erneut Mittel erhalten. Aufgrund eines Antragsstopps infolge ausgeschöpfter Mittel konnten zuletzt keine neuen Förderungen bewilligt werden. Die Wiederaufnahme des Programms wird frühestens im September erwartet.

Bis dahin muss der Haushaltsentwurf noch vom Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Die politischen Verhandlungen dazu sollen in den kommenden Wochen abgeschlossen werden.

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