Ein bemerkenswerter Rechtsstreit zwischen einer Pferdehalterin und einem Landwirt sorgte für Aufsehen, als mehrere Pferde erkrankten und ein Fohlen verstarb. Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung stand die Frage, ob Giftpflanzen im Heu die Ursache für das Unglück waren. Die Pferdehalterin forderte Schadensersatz in Höhe von über 16.000 Euro, nachdem sie 38 Rundballen Heu zur Fütterung ihrer Tiere gekauft hatte.
Vergleich vor Gericht erzielt
Nach einer umfassenden Beweisaufnahme einigten sich beide Parteien vor Gericht auf einen Vergleich. Der Landwirt sollte der Pferdehalterin 3.750 Euro zurückzahlen und die noch verbleibenden 17 Heuballen abholen. Doch die Angelegenheit nahm eine unerwartete Wende, als Zweifel an der Herkunft des Heus aufkamen.
Zweifel an der Herkunft des Heus
Beim Versuch, das Heu abzuholen, stellte der Landwirt fest, dass es nicht aus seiner Produktion stammen konnte. Die Folienumwicklungen hatten eine andere Farbe als die von ihm verwendeten, was ihn vermuten ließ, dass eine Verwechslung bei der Lieferung vorgelegen haben könnte. Trotzdem hielt das Gericht am Vergleich fest und wies die Forderungen des Landwirts ab.
Gerichtsurteil bleibt bestehen
Das Gericht in Frankenthal entschied, dass unabhängig von der Herkunft des Heus keine Beweise vorlagen, dass die Käuferin über den Austausch informiert war. Es sei möglich, dass die Verwechslung durch die Spedition verursacht wurde, was dem Verkäufer anzulasten sei. Der ursprüngliche Rechtsstreit wurde durch den Vergleich als abgeschlossen betrachtet und das Urteil blieb rechtskräftig.
- Kaufpreisrückerstattung: 3.750 Euro
- Anzahl der Heuballen: 38 (17 verblieben)
- Betroffene Tiere: Mehrere erkrankte Pferde, ein totes Fohlen
Dieses Urteil verdeutlicht die Komplexität von Haftungsfragen in landwirtschaftlichen Lieferketten und wirft Fragen zur Sicherstellung korrekter Lieferungen auf. Eine gründliche Überprüfung der Lieferprozesse sowie klare Kennzeichnungen könnten zukünftige Missverständnisse vermeiden helfen.
