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Steuerliche Erleichterungen für Landwirte nach Unwetterschäden

Mehrere deutsche Bundesländer haben auf die schweren Unwetter der letzten Monate reagiert und spezielle Billigkeitsmaßnahmen erlassen. Diese Maßnahmen sind darauf ausgelegt, den betroffenen Landwirten finanziell unter die Arme zu greifen und umfassen erweiterte Fristen, spezielle steuerliche Regelungen und Sonderabschreibungen.

Nachdem im Mai und Juni starke Regenfälle, Stürme und Hagel erhebliche Schäden in der Landwirtschaft verursacht haben, bieten diese Katastrophenerlasse wichtige steuerliche Erleichterungen. Die haben die Möglichkeit, verschiedene steuerliche Vorteile zu nutzen, einschließlich Sonderabschreibungen und verlängerten Fristen für Steuerzahlungen.

Aktuell sind solche Erleichterungen in den Bundesländern Saarland, Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz verfügbar, wobei die Regelungen weitgehend ähnlich sind und sich hauptsächlich in den Fristen unterscheiden. Geschädigte können unter bestimmten Voraussetzungen Steuerstundungen bis Ende Dezember 2024 oder Januar 2025 beantragen. Zudem besteht die Möglichkeit, Ratenzahlungen mit dem Finanzamt bis Mai oder Juni 2025 zu vereinbaren.

Land- und Forstwirte können Anträge zur Anpassung ihrer Vorauszahlungen auf die Einkommens- und Körperschaftssteuer bis Ende Dezember 2024 oder Anfang Januar 2025 stellen, je nach Bundesland. Es ist wichtig, dass Betroffene die Auswirkungen der Unwetter glaubhaft darlegen können, wobei die Finanzämter angehalten sind, keine strengen Anforderungen an die Nachweise zu stellen.

Für die Landwirtschaft gibt es spezielle Regelungen, die es ermöglichen, den Gewinn nach Durchschnittssätzen zu ermitteln und teilweise von der Einkommensteuer befreit zu werden, falls Ertragsausfälle ohne Versicherungsleistungen entstanden sind. Die Kosten für die Wiederherstellung zerstörter Anlagen können sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden.

Forstwirte, die durch das Unwetter finanzielle Einbußen erlitten haben, können auch von Regelungen profitieren, die es ihnen ermöglichen, Einnahmen aus Versicherungsleistungen steuerlich günstig zu behandeln. Zudem kann eine Rücklage für Wiederaufforstungskosten gebildet werden, die bis zum achten Jahr nach dem Schadensereignis aufgelöst werden muss.

Zusätzlich zu den steuerlichen Erleichterungen können Arbeitgeber und Arbeitnehmer von Regelungen profitieren, die bestimmte Zuwendungen wie die Überlassung von Kraftfahrzeugen oder Wohnungen bis Ende Januar 2025 steuerfrei stellen. Unternehmer, die durch die Unwetter gezwungen waren, Gebäude neu zu errichten oder wesentlich zu reparieren, können Sonderabschreibungen bis zu 30 Prozent der Kosten beanspruchen.

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