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Neuerungen im Jahressteuergesetz 2024 vorgestellt

Der Bundestag hat den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024) debattiert. Ein wesentlicher Punkt des neuen Gesetzes ist die Anpassung der Umsatzsteuer für Land- und Forstwirte. Ab dem kommenden Jahr wird der Durchschnittssatz zunächst auf 8,4 Prozent reduziert, mit einer geplanten weiteren Senkung auf 7,8 Prozent ab dem 1. Januar 2025.

Die Bundesregierung erwartet durch diese und weitere Maßnahmen ab 2026 Mehreinnahmen von 95 Millionen Euro. Zudem sind Änderungen für private und Hobbybrauer vorgesehen: Die steuerfreie Menge für selbst gebrautes Bier steigt von zwei auf fünf Hektoliter. Dies soll den Haus- und Hobbybrauern entgegenkommen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt des Gesetzes betrifft die steuerlichen Rahmenbedingungen für Stromspeicher, die verbessert werden sollen, um die lokale Akzeptanz dieser Technologien zu erhöhen. Auch die lohnsteuerliche Behandlung von Mobilitätsbudgets wird vereinfacht. Arbeitgeber erhalten die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern bis zu 2.400 Euro pro Jahr als Mobilitätsbudget zusätzlich zum Gehalt zu gewähren, das pauschal mit 25 Prozent besteuert wird.

Bei der Kleinunternehmerregelung im Umsatzsteuerrecht stehen ebenfalls Änderungen an. Künftig gilt die Regelung für Unternehmer, deren Umsatz im vorangegangenen Jahr 25.000 Euro nicht überstieg und die im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 100.000 Euro erzielen werden.

Während die Regierung für die Jahre 2024 und 2025 mit Steuermindereinnahmen rechnet, wird ab dem Jahr 2026 ein Plus von über einer halben Milliarde Euro erwartet. In den Jahren 2027 und 2028 wird jedoch mit einem Rückgang um jeweils 115 Millionen Euro gerechnet. Eine Stellungnahme des Bundesrates zu diesem Gesetzentwurf steht noch aus.

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