Die Bundesregierung hat entschieden, Biomethananlagen unter bestimmten Voraussetzungen auch über das Ende der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) hinaus weiterhin an das Gasnetz anzuschließen. Die bisher geltenden Konditionen bleiben somit zunächst erhalten. Grundlage dieser Regelung ist eine geplante Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes, wie sie im Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums vorgesehen ist.
Auch wenn damit eine kurzfristige Lösung gefunden wurde, bleibt eine dauerhafte Nachfolgeregelung zur GasNZV bislang aus. Branchenvertreterinnen und -vertreter sehen darin lediglich einen ersten Schritt. Nach Ansicht des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB) war dieser Schritt notwendig, um laufende Projekte vor Unsicherheiten zu schützen. Gleichzeitig wird deutlich gemacht, dass langfristige Planungssicherheit weiterhin fehlt.
Die in der Bioenergie aktiven Verbände haben eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf abgegeben. Darin fordern sie eine dauerhafte gesetzliche Grundlage, die eine unkomplizierte und wirtschaftliche Einspeisung von Biomethan in das Gasnetz ermöglicht. Besonders betonen sie die Notwendigkeit, die Kosten für den Netzanschluss fair zwischen Anlagenbetreibern und Netzbetreibern aufzuteilen. Auf diese Weise könnten auch kleinere, landwirtschaftlich geprägte Biogasanlagen stärker in die Biomethanproduktion eingebunden werden.
Eine solche Regelung würde aus Sicht der Verbände auch dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Erzeuger gegenüber europäischen Mitbewerbern zu verbessern. In diesem Zusammenhang begrüßen sie außerdem den Vorschlag, Netzbetreiber zur Veröffentlichung stündlicher Daten über den Anteil erneuerbarer Gase sowie die durchschnittlichen Treibhausgasemissionen zu verpflichten. Dabei sei zu berücksichtigen, dass die CO₂-Emissionen aus der Verbrennung von Biomasse-Brennstoffen durch den natürlichen Kreislauf neutralisiert werden und bilanziell mit null bewertet werden können.
Trotz der Absicherung bestehender Anlagen durch die Übergangsregelung wird die aktuelle Entwicklung von Branchenvertretern kritisch bewertet. Während der Zubau von Biomethananlagen in Deutschland seit Jahren stagniert, verzeichnen andere europäische Länder ein deutlich dynamischeres Wachstum. Der Europäische Biogasverband (EBA) sieht in seinem aktuellen Investitionsausblick eine zunehmende Diskrepanz zwischen Deutschland und anderen Staaten.
Nach aktuellen Einschätzungen wird der Zuwachs an neuen Biomethananlagen in Deutschland bis 2030 vergleichsweise gering ausfallen. Gleichzeitig haben Länder wie Frankreich Deutschland in der Biomethanproduktion bereits überholt. Weitere Länder wie Italien, die Niederlande, Dänemark und Schweden tragen ebenfalls maßgeblich zur europäischen Produktion bei – wenn auch mit teils langsameren Wachstumsraten.
Die Strukturen der Anlagen unterscheiden sich von Land zu Land erheblich. Während in Deutschland und Italien größere Anlagen vorherrschen, setzt Frankreich stärker auf kleinere Einheiten, hat jedoch die höchste Anzahl an Betrieben. Über 85 Prozent aller Anlagen in Europa sind direkt an das Gasnetz angeschlossen, was die zentrale Rolle von Biomethan in der Energieversorgung unterstreicht.
