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Öko-Regelungen für Grünland stehen vor Verschiebung

Die Einführung neuer Öko-Regelungen für Milchviehbetriebe wird aktuell im Bundestag erneut diskutiert. Konkret geht es um zwei Maßnahmen, die im Rahmen der Gemeinsamen (GAP) der EU für die aktuelle Förderperiode bis 2027 vorgesehen waren. Die CDU/-Fraktion stellt nun infrage, ob diese wie geplant umgesetzt werden.

Ziel der geplanten Regelungen ist es, sowohl die Weidehaltung in milchviehhaltenden Betrieben zu stärken als auch die auf landwirtschaftlichen Flächen zu fördern. Beide Maßnahmen sollten ursprünglich schon früher starten. Nun spricht sich die Unionsfraktion für eine Verschiebung auf Anfang 2027 aus. Der agrarpolitische Sprecher der Fraktion bezeichnete dies als einen notwendigen Schritt, um eine überhastete Umsetzung zu vermeiden.

Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des -Gesetzes der GAP will die Bundesregierung die Voraussetzungen für die neuen Öko-Regelungen schaffen. Die Union zeigt sich jedoch zurückhaltend und verweist auf die begrenzten Mittel der Ersten Säule sowie bereits bestehende Programme der Bundesländer im Rahmen der Zweiten Säule. Aus ihrer Sicht besteht derzeit kein akuter Handlungsbedarf.

Die SPD signalisiert Gesprächsbereitschaft. Vertreter der Fraktion äußerten sich optimistisch, dass innerhalb eines Jahres ein Kompromiss gefunden werden kann. Die befristete Verschiebung diene dem Ziel, die Umsetzbarkeit zu prüfen und die Kritik aus mehreren Bundesländern aufzugreifen.

Deutlichen Widerspruch äußerten hingegen die Grünen. Aus ihrer Sicht ist insbesondere die Einführung einer bundesweiten Weideprämie überfällig. Sie sehen in der Weidehaltung einen wichtigen Beitrag für mehr Tierwohl, Artenvielfalt und Klimaschutz. Der Vorschlag, die Maßnahmen zu verschieben, wird als Rückschritt für eine gewertet.

Auch von Seiten der AfD kommt Kritik, allerdings aus einer anderen Richtung. Die Fraktion wirft der Bundesregierung vor, keine ausreichenden ökologischen Ausgleichsmaßnahmen zu schaffen und bei der Ausgestaltung der Agrarförderung keine klare Linie zu verfolgen. Die Diskussion um die neuen Regelungen führe aus ihrer Sicht zu Unsicherheit bei den Betrieben.

Vertreter von Umwelt- und Naturschutzverbänden äußerten sich ebenfalls kritisch. Sie sehen in der geplanten Verschiebung ein negatives Signal für Betriebe, die sich aktiv für den Natur-, Klima- und Tierschutz einsetzen. Der Gesetzentwurf sende aus ihrer Sicht die falsche Botschaft an landwirtschaftliche Unternehmen, die freiwillig mehr für Umweltleistungen leisten wollen.

Auch die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) äußerte Bedenken. Sie kritisiert seit Jahren, dass die ökologischen Anforderungen innerhalb der GAP schrittweise abgeschwächt würden. Durch das Absenken der Mindeststandards würden aus ihrer Sicht die Zielsetzungen einer ökologisch ausgerichteten Agrarpolitik untergraben.

Die Entscheidung über den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens steht noch aus. Der Gesetzentwurf wurde zunächst zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse verwiesen und soll noch vor der Sommerpause im Bundestag behandelt werden.

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