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Genossenschaftsverband Bayern kritisiert Beteiligungsgesetz

Der Genossenschaftsverband Bayern (GVB) zeigt sich unzufrieden mit dem aktuellen Entwurf des Beteiligungsgesetzes der bayerischen Regierung. In dieser Woche wird das Thema im Rahmen eines Fachgesprächs des Wirtschaftsausschusses im Bayerischen Landtag behandelt. Der Verband bemängelt, dass im die Rolle der Energiegenossenschaften nicht angemessen berücksichtigt wird, was die Möglichkeiten für eine authentische Bürgerbeteiligung begrenzt. Laut derzeitiger Gesetzeslage dürfen Bürgerenergiegenossenschaften uneingeschränkt bei Energieprojekten mitwirken, was bedeutet, dass sie Eigenkapital beisteuern und Mitspracherecht besitzen. Dies ermöglicht es den Anwohnern, aktiv am Gestaltungsprozess teilzunehmen, was wiederum die Akzeptanz solcher Projekte stärkt.

Das Gesetz sollte diese Form der Beteiligung unterstützen, da Energiegenossenschaften in der Praxis als Goldstandard gelten. Die gegenwärtige Regelung schränkt jedoch die echte Bürgerbeteiligung ein, anstatt sie zu fördern, was eine umfassende Überarbeitung des Gesetzes erforderlich macht. Die lokale Verankerung und das fachspezifische Wissen der Energiegenossenschaften sind unverzichtbar für eine nachhaltige in Bayern. Derzeit werden diese Akteure im Gesetz nur als eine Option unter vielen aufgeführt, was der Bedeutung ihrer Rolle nicht gerecht wird.

Es wird eine gesetzliche Neuausrichtung gefordert, die den Beitrag der Energiegenossenschaften angemessen würdigt. Sie sollten als gleichberechtigte Partner neben Kommunen und einzelnen Bürgern betrachtet werden. Im aktuellen Entwurf liegt der Schwerpunkt hauptsächlich auf Zahlungen an die Gemeinden. Dies übersieht die Leistung von über 350 Energiegenossenschaften in Bayern mit rund 40.000 aktiven Mitgliedern, die einen erheblichen Beitrag zum Ausbau erneuerbarer Energien leisten.

Ein weiteres Problem ist die finanzielle Ausgestaltung des Gesetzesentwurfs. Die Höhe der Beteiligung sollte sich nach der Investitionssumme richten, da echte Bürgerbeteiligung bereits zu Beginn einer Investition erfolgt. Bürger können sich mit relativ geringen Beträgen dauerhaft an Energieprojekten beteiligen. Der Entwurf spricht jedoch nur von einer Vergütung in Bezug auf die jährlich erzeugte Strommenge, was einer Entschädigungszahlung gleichkommt und keine echte Beteiligung darstellt. Die vorgesehene Vergütung führt zu einer durchschnittlichen jährlichen Auszahlung von lediglich etwa 4,08 € pro Kopf und Jahr, wenn die Gemeinden davon 0,2 Cent erhalten. Dieser Betrag ist zu gering, um das Vertrauen der Bürger zu stärken und die notwendigen Anreize für eine Energiewende zu setzen.

Das Gesetz sollte klar zwischen Vergütungen für die Gemeinden und echter Bürgerbeteiligung unterscheiden, ohne eine Begrenzung für Letztere festzulegen. Es wird vorgeschlagen, dass Vorhabenträger mit Energiegenossenschaften oder Bürgern gemeinsam nach geeigneten Lösungen suchen sollten.

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