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Bayern erhöht Hochwasserhilfe für Landwirte: Neue Obergrenze 200.000 €

Das bayerische Kabinett hat kürzlich die finanziellen Hilfen für Landwirte, die durch das schwere Hochwasser im Juni dieses Jahres Schäden erlitten haben, deutlich aufgestockt. Wurden zuvor Schäden zwischen 5.000 und 100.000 Euro maximal zur Hälfte erstattet, so können nun bis zu 200.000 Euro Entschädigung gewährt werden. Insgesamt haben 1.430 landwirtschaftliche Betriebe für rund 18.000 Hektar Fläche Unterstützung beantragt. Von diesen Anträgen betrafen 80 Schadensfälle mit einem Volumen über 100.000 Euro vornehmlich Gebiete entlang der Donau.

Zusätzlich verbesserte das Kabinett die Unterstützungen für Bauern in den Überschwemmungsgebieten des Riedstroms, einem regelmäßig von Hochwassern der Donau betroffenen Areal in den Landkreisen Dillingen und Donau-Ries. Hier sollen die Landwirte künftig 80 Prozent ihrer Schäden erstattet bekommen, ohne eine festgelegte Obergrenze. Die Frage, ob es sich bei den Überschwemmungen des Riedstroms um ein natürliches oder künstliches Hochwasser handelt, ist seit Jahrzehnten Gegenstand von Auseinandersetzungen zwischen dem Bayerischen Bauernverband und der Staatsregierung.

Die Forderung nach einer festen Entschädigungsregelung, die langfristige Planungssicherheit bietet, wird auch vom bayerischen Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger unterstützt. Er setzt sich für eine vertragliche Regelung ein und betont die Notwendigkeit, den Landwirten und der Politik dauerhafte Sicherheit zu bieten und den jahrelangen Unsicherheiten sowie den damit verbundenen Ängsten ein Ende zu setzen.

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