Die Landwirtschaft sieht sich immer wieder mit strengen Überprüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) konfrontiert, die oft zu erheblichen wirtschaftlichen Belastungen führen können. Insbesondere bei der Beschäftigung von Saisonarbeitskräften kann es zu hohen Nachforderungen von Sozialbeiträgen kommen, die nicht selten ein Ausmaß von etwa 40 % der Lohnsumme plus Säumniszuschläge erreichen. Eine jüngste rechtliche Entscheidung stärkt jedoch nun die Position der Landwirte.
Gerichtsurteil entlastet Landwirte
Das Landessozialgericht München hat mit einem Urteil vom 18. September 2024, das ohne Möglichkeit der Revision bleibt, die Landwirte gestärkt. In dem entschiedenen Fall wurde ein früheres Urteil aufgehoben, das Saisonarbeitskräfte grundsätzlich als berufsmäßig tätig einstufte, was zu einer Sozialversicherungspflicht führte. Dieses Urteil hatte die Deutsche Rentenversicherung häufig in ihren Prüfungen zitiert. Nun bietet das neue Urteil (L 16 BA 27/21) eine bedeutende Erleichterung für landwirtschaftliche Betriebe.
Umgang mit Betriebsprüfungen
Die Betriebsprüfungen durch die DRV erzeugen oft eine große Unsicherheit, da die Ergebnisse stark von der Tagesform der Prüfer abhängen können. Christian Fritz, Rechtsanwalt bei der Kanzlei Fritz & Kollegen, und Simon Schumacher, Vorstandssprecher des Verbandes Süddeutscher Spargel- und Erdbeeranbauer, weisen darauf hin, dass Betriebe oft zu einem Vergleich gedrängt werden, weil die Alternative eine vollständige Prüfung aller Arbeitskräfte wäre.
Forderung nach Vertrauensschutz
Die Anbauerverbände setzen sich für einen erweiterten Vertrauensschutz ein. Sie fordern eine Ergänzung in § 8 SGB IV, wonach Arbeitgeber nicht für falsche Angaben der Arbeitnehmer haftbar gemacht werden sollten. Dies soll den Unternehmen helfen, sich gegen unbegründete Nachforderungen der DRV zur Wehr zu setzen.
Gerichtsurteile als Argumentationshilfe
Der Verband Süddeutscher Spargel- und Erdbeeranbauer und die Kanzlei Fritz & Kollegen haben aus verschiedenen Urteilen Argumente gesammelt, die Landwirte in ihrem Kampf gegen unbegründete Nachforderungen unterstützen sollen. Diese Urteile betonen unter anderem, dass der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, private Lebensumstände seiner Arbeitnehmer zu erforschen und dass pauschale Erwägungen der Rentenversicherung nicht ausreichen, um eine Sozialversicherungspflicht zu begründen.
Diese Entwicklungen zeigen, dass trotz der bestehenden Herausforderungen rechtliche Fortschritte gemacht werden, die den landwirtschaftlichen Betrieben mehr Sicherheit in ihrem Umgang mit sozialversicherungsrechtlichen Fragen bieten können.
Quelle: Kanzlei Fritz & Kollegen, VSSE