Das Bundesagrarministerium plant eine deutliche Aufstockung der Prämien für den Anbau von Agrarholz. Laut Entwurf zur Änderung der „Gemeinsame Agrarpolitik Direktzahlungen-Verordnung“ (GAP-DZV) soll die Unterstützung von bislang 200 auf künftig 600 Euro pro Hektar steigen. Der Fachverband Holzenergie wertet diesen Schritt als positives Signal für die Branche und sieht darin verbesserte Anreize für landwirtschaftliche Betriebe.
Aus Sicht des Bundesverbands Bioenergie stellt die Verdreifachung der Zahlungen ein wichtiges Zeichen für Betriebe dar, die ihre Anbauplanung überdenken. Gleichwohl wird darauf hingewiesen, dass die Maßnahme allein den dringend benötigten Ausbau des Agrarholzanbaus nicht vollständig absichern dürfte. Die aktuelle Förderperiode der EU läuft im Jahr 2027 aus. Für verlässliche Entscheidungen wünschen sich Betriebe daher längerfristige Perspektiven und eine Anschlussregelung über dieses Datum hinaus.
Besondere Aufmerksamkeit gilt zudem den Flächen, die erstmals mit Agrarholz bestellt werden. Da die Investitionskosten zu Beginn hoch sind, fordert der Verband zusätzliche Unterstützung für solche Vorhaben. Bislang haben nur einzelne Bundesländer eigene Regelungen umgesetzt, doch gerade Kommunen könnten von der energetischen Nutzung von Agrarholz in der Wärmeversorgung spürbar profitieren.
Der Unterschied zu klassischen Ackerkulturen liegt in der Ernteperiode. Während Getreide oder Raps jährlich Einkommen sichern, erfolgt die Nutzung von Agrarholz erst nach mehreren Jahren. Zwar zählen schnellwachsende Gehölze zu den geeigneten Arten, dennoch dauert es zwischen drei und acht Jahren, bis sie genutzt werden können.
Der Fachverband Holzenergie begrüßt die geplanten Anpassungen, weist aber zugleich auf weitere Änderungsbedarfe hin. Konkret betrifft dies die Abstandsregelungen: Nach dem aktuellen Entwurf sollen zwischen Gehölzstreifen mindestens 20 Meter liegen. Der Verband plädiert für eine Reduzierung auf 10 Meter, um Agroforstsysteme effizienter zu gestalten und gleichzeitig den Erosionsschutz zu verbessern. Der Abstand zu Waldrändern und weiteren Landschaftselementen solle hingegen unverändert bei 20 Metern bleiben.
Ein weiterer Punkt ist die Baumartenwahl. Die Robinie steht weiterhin auf der Liste der nicht zulässigen Gehölze in Agroforstsystemen. Der Fachverband fordert, diese Einschränkung aufzuheben. Aufgrund ihrer hohen Widerstandsfähigkeit und ihres Beitrags zur Energieholzproduktion sollte die Robinie ausdrücklich zugelassen werden.
