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Streit zwischen Landwirt und Jäger in Iggensbach eskaliert

Am Wochenende musste die Polizei in Iggensbach, Bayern, zu einem Konflikt zwischen einem Landwirt und einem Jäger ausrücken. Beide Parteien schildern den Vorfall unterschiedlich. Laut dem Jäger schlug der Landwirt im Verlauf eines Gesprächs die Tür seines Traktors zu und verletzte ihn dabei an der Schulter. Der Landwirt hingegen gibt an, der Jäger habe mit einem langen Holzstock in seine Richtung geschlagen, weshalb er die Traktortür zugeschlagen habe. Glücklicherweise musste keiner der Beteiligten medizinisch versorgt werden.

Solche Konflikte sind nicht ungewöhnlich, besonders während der Grünschnitt-Saison, wenn es um die Rettung von Rehkitzen geht. Zwischen Landwirten, Jägern und Tierschützern kommt es hierbei häufig zu Meinungsverschiedenheiten. Die gesetzlichen Vorgaben und Pflichten sind jedoch klar definiert, und alle Beteiligten teilen das Ziel, die Rehkitze bestmöglich zu schützen.

Mit dem bevorstehenden Grünschnitt nach einer längeren Regenphase und angekündigtem sonnigen Wetter ist das Thema wieder aktuell. Daher ist es wichtig, die Verantwortlichkeiten und notwendigen Maßnahmen zur Kitzrettung zu klären.

Wer trägt die Verantwortung bei der Kitzsuche?

Der Landwirt muss den zuständigen Jäger darüber informieren, dass er seine Wiese möchte. Dies entbindet ihn jedoch nicht von der Pflicht, sicherzustellen, dass geeignete Maßnahmen zur Rettung der Rehkitze getroffen werden. Der Jäger ist zwar verpflichtet mitzuwirken, trägt aber nicht die alleinige . Der Landwirt sollte sich die Suche nach den Kitzen vom Jäger bestätigen lassen. Erfolgt diese Bestätigung nicht, muss der Landwirt selbst tätig werden.

Dokumentation der Kitzsuche

Es empfiehlt sich, die Kommunikation und Rückmeldungen des Jägers schriftlich oder fotografisch zu dokumentieren. Dies umfasst die Information über die geplante Mahd und die Bestätigung des Jägers über die erfolgte Kitzsuche.

Fristen und Zeitrahmen

Der Landwirt sollte den Jäger rechtzeitig vor der Mahd informieren. Eine gesetzlich festgelegte Frist gibt es nicht, doch es wird empfohlen, den Jäger idealerweise mindestens zwei Tage, spätestens jedoch 24 Stunden vor dem Mähen zu benachrichtigen. Die Dauer der Suche hängt von der Größe der Fläche und den individuellen Gegebenheiten ab.

Verpflichtungen des Jägers

Sollte der Jäger aus beruflichen oder anderen Gründen keine Zeit haben, die Wiese abzusuchen, geht die Verantwortung nicht automatisch auf den Landwirt über. Der Jäger muss dann Ersatz organisieren oder der Landwirt muss selbst Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ergreifen.

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