Ein Obstbauer aus Mainz sorgt für Aufsehen: An Masten in seiner Kirschplantage hat er tote Krähen aufgehängt, um andere Krähen abzuschrecken und so seine Früchte zu schützen. Ein Spaziergänger entdeckte diese ungewöhnliche Maßnahme und informierte die Tierrechtsorganisation Peta, die daraufhin Anzeige beim Veterinäramt erstattete.
Peta wirft dem Landwirt mögliche Verstöße gegen seuchenschutzrechtliche Vorschriften sowie eine Belästigung der Allgemeinheit vor. Die Organisation betont, dass Krähen bis Ende Juli Schonzeit haben und nicht gejagt werden dürfen, und bezeichnete das Vorgehen als „grausam“.
Das Veterinäramt hingegen stellte klar, dass der Landwirt keine Vorschriften verletzt hat. Unter bestimmten Bedingungen sei der Abschuss der Krähen derzeit erlaubt. Gespräche zwischen Landwirten und der Stadt Mainz haben zu Ausnahmegenehmigungen für den Abschuss der Vögel in Mainz-Finthen geführt.
Der Vorsitzende des Landwirtschaftsvereins Finthen erklärte, dass das Aufhängen der toten Krähen dazu dient, die Tiere zu vergrämen. Ohne solche Maßnahmen würden die Krähen in Schwärmen die Kirschbäume attackieren und erheblichen Schaden anrichten. Andere Vergrämungsmethoden wie Schüsse seien aufgrund der Nähe zu einem Vogelschutzgebiet nicht gestattet.
Im Jahr 2023 schätzten die Obstbauern in Mainz die durch Krähen verursachten Schäden auf mehrere Hunderttausend Euro. Auch in der Region um Alzey waren Zuckerrüben- und Maisfelder betroffen. Der Bauern- und Winzerverband forderte daher vom Land Entschädigungen für die betroffenen Landwirte, da sie bereits im Vorjahr Schäden gemeldet hatten, jedoch keine Maßnahmen ergriffen wurden, um die Krähenplage einzudämmen.