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Landwirtschaft im Koalitionsvertrag

Im jüngst vorgestellten Koalitionsvertrag zwischen CDU/ und SPD, präsentiert in Berlin, findet die Landwirtschaft klare Berücksichtigung. Unter der Regie der CSU, die das künftige Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Heimat übernehmen wird, sind diverse Erleichterungen für die Landwirte vorgesehen. Insbesondere die vollständige Wiedereinführung der -Rückvergütung wird konkret zugesagt, eine Maßnahme, die von CSU-Chef Markus Söder besonders hervorgehoben wurde.

Der Vertrag zeigt in vielen Bereichen eine zurückhaltende Festlegung auf konkrete Fristen oder messbare Ziele, eine Abkehr von den detaillierten Jahreszielen der vorherigen Koalitionen. Diese Zurückhaltung findet sich auch in der Reform des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes wieder, die zwar weitergeführt, aber nicht spezifisch auf andere Tierarten oder den Gastronomiesektor ausgedehnt wird.

Auch die Finanzierungszusagen, wie die 1,5 Milliarden Euro jährlich für den Umbau der Nutztierhaltung, werden im neuen Vertrag nur noch vage erwähnt. Stattdessen verspricht die Koalition, dauerhaft die Mittel für tierwohlgerechten Stallbau bereitzustellen, allerdings unter dem Vorbehalt der Finanzierung.

Eine wesentliche Vereinfachung ist im Bereich des Stallbaus geplant. Genehmigungsrechtliche Hürden sollen in den kommenden Jahren fallen und ein Bestandsschutz von mindestens 20 Jahren für neu- und umgebaute gewährt werden. Im Düngerecht wird die Stoffstrombilanz abgeschafft und ein vereinbartes Monitoring mit der soll umgesetzt werden, wobei wassersparende Betriebe in sogenannten Roten Gebieten entlastet werden sollen.

Ohne konkrete Reduktionsziele bleibt der Abschnitt zum Pflanzenschutz, der stattdessen Anreize für und integrierten Pflanzenschutz setzt und eine Verbesserung der Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln anstrebt. Neben der Rückführung der Agrardiesel-Befreiung von der Steuer wird auch die Steuerbefreiung für alternative Kraftstoffe in der Land- und Forstwirtschaft angestrebt, allerdings mit weniger verbindlicher Formulierung.

Die Agrarförderung soll verstärkt auf Umwelt- und Klimaleistungen ausgerichtet werden, wobei Blühflächen und Agroforstsysteme als förderwürdig benannt werden. Die Formulierungen zur Größe des GAP-Budgets aus der EU bleiben unbestimmt.

Zusammenfassend setzt der Koalitionsvertrag auf eine bürokratieärmere, transparentere und effizientere Gestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und stärkt insbesondere die Förderung junger und neu startender Landwirte. Die politischen Rahmenbedingungen sollen an die veränderten internationalen und europäischen Gegebenheiten angepasst werden, was sich auch in einer Neuausrichtung der Förderpolitik widerspiegelt.

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