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EU: Bewirtschaftungsauflagen für Landwirte gestrichen

In den jüngsten Trilog-Verhandlungen auf EU-Ebene kam es zu entscheidenden Änderungen im geplanten Bodenüberwachungs- und Resilienzgesetz, die eine Erleichterung für die Landwirte darstellen. Die ursprünglich vorgesehenen Bewirtschaftungsauflagen, die unter anderem das Befahren von Acker- und Forstflächen bei bestimmten Bodenbedingungen eingeschränkt hätten, wurden gestrichen. Dieser Schritt verhindert mögliche Ernteverzögerungen und das Risiko von durch Auswuchs, die entstanden wären, wenn die Behörden das Befahren der Felder nicht rechtzeitig genehmigt hätten.

Die Entscheidung fiel in den frühen Morgenstunden des 10. Aprils und markiert einen wichtigen Sieg für die Position des EU-Parlaments, das sich gegen die von der EU-Kommission vorgeschlagenen strikten Vorgaben zur Bodenbewirtschaftung durchgesetzt hat. Mit dem neuen Kompromiss sind keine verpflichtenden Bewirtschaftungsauflagen mehr vorgesehen. Stattdessen sollen die Mitgliedstaaten die Landwirte künftig vorrangig durch Informationsangebote, Schulungen und den Ausbau der Kapazitäten unterstützen.

Die Zielsetzung des Gesetzes, bis zum Jahr 2050 gesunde Böden in Europa zu gewährleisten, bleibt bestehen. Mehr als 60% der europäischen Böden gelten derzeit als in schlechtem Zustand. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen die Mitgliedstaaten künftig die Bodengesundheit überwachen und bewerten. Hierzu werden EU-weit Probenahmestellen eingerichtet, um insbesondere die Belastung der Böden mit Schadstoffen wie per- und polyfluorierten Alkylverbindungen sowie Rückständen von Pflanzenschutzmitteln zu messen. Diese Überprüfungen sollen innerhalb der nächsten sechs Jahre abgeschlossen sein, wobei die Bodenproben für die Landwirte kostenfrei sind und kein zusätzlicher entsteht.

Entgegen früherer Befürchtungen enthält der Gesetzestext keine EU-weiten Schwellenwerte für Bodenbelastungen oder Nährstoffe wie . Vielmehr haben die Mitgliedstaaten die Freiheit, eigene Grenzwerte festzulegen, die den regionalen Gegebenheiten angepasst sind. Dies gilt auch für die Festlegung, welche Pflanzenschutzmittel überprüft werden sollen.

Ein weiteres Ziel des Gesetzes ist die Reduktion des Flächenverbrauchs, insbesondere im Hinblick auf Bodenversiegelung und Erosion. Allerdings bleibt die rechtliche Handhabe hierfür bei den einzelnen EU-Ländern. In Deutschland und speziell in Bayern wurde die Einhaltung der Ziele zum Flächenverbrauch in der Vergangenheit nicht erreicht.

Trotz der Entschärfung des Gesetzentwurfs bleibt die Ablehnung seitens der landwirtschaftlichen Verbände bestehen. Die Familienbetriebe Land und Forst kritisieren weiterhin, dass die EU-Pläne zu neuer Bürokratie und möglichen Belastungen auf nationaler Ebene führen könnten. Auch der bayerische EU-Abgeordnete Stefan Köhler sieht in der Gemeinsamen bereits ausreichende Maßnahmen für den Bodenschutz und hält das Gesetz für überflüssig.

Während die Abstimmung im erst für den Herbst 2026 erwartet wird, zeigt sich die künftige Bundesregierung im Koalitionsvertrag bereits gegen das Bodenüberwachungsgesetz positioniert, was noch vor der Abschwächung des Gesetzes festgelegt wurde. Die Entwicklungen bleiben also weiterhin im Blickfeld der betroffenen Akteure und könnten noch Änderungen unterworfen sein.

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