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Länderagrarminister stoppen Bundesgesetz und neue Ökoregelungen

Im Rahmen der Frühjahrskonferenz der Länderagrarminister in Baden-Baden wurde entschieden, bis mindestens 2028 keine neuen Ökoregelungen zu implementieren. Trotz der Forderungen einiger Agrarverbände wird die Einführung einer Weideprämie somit nicht vorangetrieben. Die Entscheidung folgt auf den Plan der gescheiterten Ampelregierung aus dem Vorjahr, ab 2026 zwei spezielle Ökoregelungen zu realisieren: eine Weideprämie sowie Initiativen zum Schutz der Artenvielfalt auf landwirtschaftlichen Flächen. Der Bund hatte vorgesehen, dafür etwa 50 Millionen Euro aus den Direktzahlungen abzuzweigen, um finanzielle Rückflüsse nach Brüssel zu vermeiden.

Bayerns Vorstellung, diese Mittel zur Kompensation der Inflation bei der Basisprämie zu nutzen, fand Unterstützung. Des Weiteren wird untersucht, ob die Ökoregelung, die eine Extensivierung des Dauergrünlandes vorsieht, auch für Milchviehbetriebe zugänglich gemacht werden kann. Hierbei soll der Tierbestand je Hektar Hauptfutterfläche, ohne Mais, zwischen 0,3 und 1,4 Großvieheinheiten liegen. Diese Anpassung könnte nach Genehmigung durch die EU-Kommission ab 2026 wirksam werden. Spätestens mit Beginn der neuen Förderperiode ab 2028 ist geplant, spezielle Unterstützungen für Grünland- und Milchviehbetriebe zu berücksichtigen.

Zusätzlich soll für den Weinbau die Möglichkeit der Rotationsbrache als Ökoregelung eröffnet werden. Weiterhin werden Verbesserungen der Ökoregelung für Agrarforsten unterstützt. Ein weiterer Beschluss betrifft die Kennzeichnung der Tierhaltung, deren Einführung nun auf den 1. Januar 2026 verschoben wurde. Ursprünglich war vorgesehen, ab August 2025 frisches Schweinefleisch mit einer entsprechenden Kennzeichnung zu versehen. Der Bundesagrarminister Cem Özdemir hat zugesichert, die notwendigen Schritte für die Umsetzung zu initiieren.

Bezüglich der Stoffstrombilanz senden die Minister klare Signale an die Bundesregierung mit der Forderung, diese sowie die zugehörige Ermächtigungsgrundlage im Düngerecht zu eliminieren. Es besteht Konsens über die Notwendigkeit einer Monitoringverordnung im Düngerecht, was auch im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD als Ziel verankert ist. Die grün geführten Agrarministerien beharren allerdings darauf, dass im neuen Düngerecht eine Nährstoffbilanz erforderlich ist, um Ausnahmen von Düngervorschriften für umweltschonend wirtschaftende Landwirte in bestimmten Gebieten zu ermöglichen. Dieser Punkt stößt bei den Ministerien von CDU/CSU und SPD auf Ablehnung, da sie keinen Mehrwert in der Stoffstrombilanz für den Gewässerschutz sehen, sondern lediglich eine Zunahme der Bürokratie befürchten.

Abschließend haben die Länderagrarminister zwei weitere Forderungen an die kommende Bundesregierung gestellt, darunter die Umsetzung der EU-Renaturierungsverordnung und die Vertretung Deutschlands auf EU-Ebene für Erleichterungen bei der EU-Entwaldungsverordnung. In einer Zeit veränderter geopolitischer Verhältnisse, insbesondere in Bezug auf die Handelspolitik der USA, wird die Resilienz der land- und forstwirtschaftlichen Produktion zunehmend wichtiger. Mit Spannung wird ein Entlastungspaket von EU-Agrarkommissar Christophe Hansen erwartet, das bis Mitte des Jahres vorgelegt werden soll.

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