Anzeige
 

Die Tarifglättung: Wer profitiert, wer nicht?

Die Bundesregierung hat in ihrem jüngsten Agrarpaket die Rückkehr der beschlossen, welche rückwirkend ab 2023 und für zwei aufeinanderfolgende Dreijahreszeiträume bis 2028 gelten wird. Diese Maßnahme, mit der viele Landwirte bereits vertraut sind, ähnelt stark den Regelungen, die bis 2022 in Kraft waren. Die Tarifglättung ist eine freiwillige Option, die nur auf Antrag im Rahmen der Einkommensteuererklärung für die vorangegangenen drei Kalenderjahre geltend gemacht werden kann. Sie ist zunächst für die Perioden 2023 bis 2025 sowie 2026 bis 2028 vorgesehen.

Das Prinzip der Tarifglättung basiert darauf, den durchschnittlichen Gewinn der letzten drei Jahre zur Besteuerung heranzuziehen, statt den jährlichen Gewinn einzeln zu besteuern. Dies kann insbesondere bei stark schwankenden Gewinnen eine Steuerersparnis zur Folge haben, da so die höhere Belastung durch die Steuerprogression umgangen wird.

Die Möglichkeit, einen Antrag auf Tarifglättung zu stellen, steht ausschließlich Einzelunternehmern sowie land- und forstwirtschaftlichen Personengesellschaften offen. Körperschaften wie GmbHs oder Genossenschaften sind von dieser Regelung ausgenommen, da bei ihnen keine Steuerprogression anfällt. Die Tarifglättung bezieht sich lediglich auf Einkünfte aus Land- und und schließt andere Einkunftsarten aus.

Für die Berechnung der Tarifglättung wird der Anteil der land- und forstwirtschaftlichen Einkünfte am Gesamteinkommen herangezogen. Vor allem Betriebe, deren Gewinne hauptsächlich aus der Landwirtschaft stammen und stark variieren, profitieren von dieser Regelung. Die Bundesregierung rechnet durch die Tarifglättung mit einer jährlichen Steuerersparnis von insgesamt 50 Millionen Euro für den landwirtschaftlichen Sektor.

Die Wirkung der Tarifglättung tritt erstmals mit dem Steuerbescheid für das Jahr 2025 in Kraft. Sie soll teilweise den Wegfall der Agrardieselrückvergütung kompensieren, die den Landwirten zuvor jährlich in Höhe von etwa 440 Millionen Euro ermöglichte, was die durch die Tarifglättung erwarteten Einsparungen deutlich übersteigt.

Weitere Nachrichten aus der Politik

Diskussion um Finanzierung von Tierwohl-Ställen geht weiter

Die politische Debatte zur Zukunft der staatlichen Unterstützung für laufende Mehrkosten in tierwohlgerechten Ställen bleibt offen. Während die SPD an der Förderung...

Öko-Regelungen für Grünland stehen vor Verschiebung

Die Einführung neuer Öko-Regelungen für Milchviehbetriebe wird aktuell im Bundestag erneut diskutiert. Konkret geht es um zwei Maßnahmen, die im Rahmen der...

Rainer warnt vor wachsender Bürokratie durch EU-GMO-Pläne

Beim Raiffeisentag in Berlin hat Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer erneut seine Bedenken gegenüber den Reformplänen der Europäischen Kommission zur Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) zum...

Bundeslandwirtschaftsminister bekräftigt Ablehnung von Milchverträgen

Beim diesjährigen Raiffeisentag in Berlin positionierte sich Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer klar gegen eine verpflichtende Einführung schriftlicher Lieferverträge zwischen Milchbauern und Molkereien. Anders...

Bundeskabinett beschließt Investitions-Booster für Landwirte

Das Bundeskabinett hat am 4. Juni ein neues steuerliches Investitionsprogramm auf den Weg gebracht, das Unternehmen aller Branchen zu mehr Investitionen bewegen...