Das Bundeskabinett hat am 24. Juli einen Gesetzentwurf zur beschleunigten Entwicklung von Solar- und Windenergieanlagen an Land verabschiedet. Dieser Gesetzentwurf sieht die Einrichtung von sogenannten Beschleunigungsgebieten vor, in denen die Genehmigung von Windkraft- und Solarenergieprojekten sowie den dazugehörigen Energiespeichern durch vereinfachte Verfahren erleichtert wird.
Dieser Schritt ist Teil der Bemühungen der Bundesregierung, die EU-Richtlinie zur Förderung erneuerbarer Energien umzusetzen, welche das Ziel vorgibt, den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch der EU bis 2030 auf mindestens 42,5 Prozent zu erhöhen. Die beschleunigten Genehmigungsverfahren sind eine direkte Maßnahme zur Erreichung dieses Ziels.
Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundeslandwirtschaftsministerium, Claudia Müller, betonte die Wichtigkeit der Agrarflächen für die Lebensmittelproduktion, wies jedoch auch auf die hohe Priorität des Ausbaus erneuerbarer Energien für den Klimaschutz hin. „Ich bin froh, dass wir nun einen klugen Ausgleich gefunden haben und die Mehrfachnutzung von Flächen für unterschiedliche Zwecke explizit im Raumordnungsgesetz aufgenommen wurde“, erklärte Müller. Dies schließe Konzepte wie Agri-Photovoltaik ein, die dazu beitragen, die Flächenkonkurrenz zu entschärfen.
Zur Reduzierung des Flächenverbrauchs hat sich die Koalition aus SPD, FDP und Grünen verpflichtet, die Umwidmung von Land für Siedlungs- und Verkehrsflächen zu verringern. Im Rahmen der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie soll der Flächenverbrauch für Siedlungs- und Verkehrsflächen bis 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag reduziert werden. Derzeit werden täglich etwa 52 Hektar Land in Deutschland zu Siedlungs- und Verkehrsflächen umgewidmet.