Die ursprünglich geplante automatische Anpassung des Vorsteuersatzes für Pauschalierer ab 2026 wurde aus dem Entwurf des Jahressteuergesetzes gestrichen. Diese Entscheidung führte zu Verunsicherung bei den Landwirten.
Die Regierung muss den Vorsteuersatz für Pauschalierer jedes Jahr neu festlegen. Bisher traf das Parlament die endgültige Entscheidung. Im Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes war jedoch eine automatische Anpassung des Satzes vorgesehen, ohne dass der Bundestag und Bundesrat darüber abstimmen müssten. Diese Regelung hätte ab 2026 gelten sollen.
Ein Sprecher des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) bestätigte, dass diese Regelung im aktuellen Regierungsentwurf nicht mehr enthalten sei, schreibt top agrar. Das Vorhaben sei jedoch nicht vollständig vom Tisch. Derzeit werde die Regelung verfassungsrechtlich geprüft. Um den Regierungsentwurf schnell verabschieden zu können, habe man diesen Passus vorerst entfernt.
Die Ampelkoalition hatte den Regierungsentwurf in der vergangenen Woche verabschiedet, was zu Irritationen führte. Ursprünglich sollte die Tarifglättung als Ausgleich für die Kürzung der Agrardieselrückerstattung dienen, sie war jedoch im finalen Entwurf nicht mehr enthalten. Nachträglich wurde bekannt, dass die Regierung plant, die Tarifglättung im Agrarpaket zu integrieren, welches in den kommenden Monaten verabschiedet werden soll. Das Jahressteuergesetz soll voraussichtlich erst gegen Ende des Jahres in Kraft treten.
Trotz der Streichung der automatischen Anpassung bleibt die Absenkung des Pauschalierungssatzes von 9 auf 8,4 % im Gesetzesentwurf enthalten. Der neue Wert soll ab der Verkündung im Bundesanzeiger gelten. Bis zur endgültigen Verabschiedung des Gesetzes könnten jedoch noch einige Monate vergehen. In der Vergangenheit wurden Jahressteuergesetze oft erst im Dezember verabschiedet. Der neue Satz von 8,4 % könnte daher nur für wenige Wochen oder Tage gelten, bevor er ab dem 1. Januar 2025 weiter auf 7,8 % sinken soll.