Einige brandenburgische Landwirte berichten derzeit von einem ungewöhnlich starken Ackerfuchsschwanzdruck in ihren Weizenfeldern. Laut Christine Tümler vom brandenburgischen Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) konzentrieren sich die Hauptproblemgebiete im Nordosten und Osten von Brandenburg, insbesondere in den Landkreisen Uckermark, Märkisch-Oderland und teilweise Oder-Spree, mit einem Schwerpunkt im Oderbruch. Auch im Landkreis Havelland gibt es Flächen mit stärkerem Besatz.
Witterungsbedingungen und Herausforderungen
Die schwierigen Witterungsbedingungen im letzten Herbst und in diesem Frühjahr haben eine erfolgreiche Bekämpfung von Gräsern und Unkräutern erschwert. Christine Tümler erklärt, dass die Flächen teilweise nicht befahrbar waren und die Aussaatfenster aufgrund der Nässe sehr eng waren. Dies machte geplante Spätsaaten kaum möglich oder führte zu sehr späten Aussaaten unter ungünstigen Bedingungen.
Zusätzlich zu den widrigen Wetterbedingungen kommen Resistenzen hinzu, die die Unkrautkontrolle besonders in den Hauptbefallsgebieten erschweren. Es gibt ALS-Resistenzen, ACCase-Resistenzen sowie vermehrt Resistenzen gegenüber beiden Wirkorten. Dies führt dazu, dass auf stark betroffenen Flächen mit Mindererträgen zu rechnen ist. Auch beim Windhalm sind Resistenzen gegenüber ALS-Hemmern bekannt, und in den letzten Jahren wurden multiple Resistenzen in Verbindung mit Resistenz gegenüber Pinoxaden und Propaquizafop beobachtet.
Frühe Blüte und aktuelle Situation
Christine Tümler betont, dass es außergewöhnlich ist, dass sich der Ackerfuchsschwanz dieses Jahr bereits Mitte Mai in der Vollblüte befindet, etwa 1 bis 2 Wochen früher als üblich. Bisher ist dem LELF noch nicht bekannt, dass Landwirte stark betroffene Flächen bereits gemulcht haben. Der Druck von Windhalm ist im ganzen Land Brandenburg nicht außergewöhnlich hoch.
Einschränkungen beim Einsatz von Glyphosat
Der Einsatz von Glyphosat zur Bekämpfung von beispielsweise Fuchsschwanznestern ist in Brandenburg nicht erlaubt, so Christine Tümler. Während es für Ackerfuchsschwanz in Brandenburg keine Ausnahme gibt, können in anderen Bundesländern andere Regeln gelten. Diese Einschränkung stellt für die Landwirte eine zusätzliche Herausforderung dar, da alternative Bekämpfungsmethoden notwendig sind.