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Neue Klimaklage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht

Die Umweltschutzorganisationen Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Solarenergie-Förderverein (SFV) haben erneut eine Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, um strengere Klimaschutzmaßnahmen von der Bundesregierung zu fordern. Diese Verfassungsbeschwerde, unterstützt von vier Privatpersonen – Kerstin Lopau, Karola Knuth, André Wendel und Mareike Bernhard –, ist eine von drei aktuellen juristischen Initiativen in diesem Bereich. Schon im Jahr 2021 hatten die Verbände erfolgreich eine Verschärfung der Klimapolitik erstritten.

Die Kläger argumentieren, dass die bisherigen politischen Maßnahmen nicht ausreichen, um den klimawissenschaftlichen Erkenntnissen und den verfassungsrechtlichen Pflichten gerecht zu werden. Insbesondere kritisieren sie das novellierte Klimaschutzgesetz, das ihrer Ansicht nach die Herausforderungen der Klimakrise nicht angemessen adressiert. Laut Klageschrift ist das von Deutschland verfügbare „Treibhausgas-Budget“, welches eine faire Verteilung voraussetzt, bereits aufgebraucht und sogar überschritten. Dies beziehen sie auf Berechnungen des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC).

Die Anwältin Franziska Heß und Professor Felix Ekardt, die bereits die Klage von 2021 juristisch vertreten hatten, führen auch diese Klage. Sie bemängeln, dass das aktuelle Niveau der Klimapolitik in Deutschland weit hinter dem erforderlichen Ambitionsniveau zurückbleibt. Die Kläger sehen vor allem die Reform des Klimaschutzgesetzes 2024 kritisch, da hierdurch die Sektorziele aufgegeben und der Überprüfungsmechanismus zur Treibhausgasreduktion abgeschwächt wurden. Diese Änderungen würden, so die Kläger, den Klimaschutz weiter erschweren und gegen die Freiheitsrechte sowie das Recht auf Leben, Gesundheit und den verfassungsmäßigen Umweltschutz verstoßen.

Olaf Bandt, der Vorsitzende des BUND, betont die Dringlichkeit des Klimaschutzes, die durch die extremen Wetterbedingungen dieses Jahres noch einmal verstärkt wurde. „Klimaschutz ist Menschenrecht“, so Bandt, „und wir fordern verantwortliches Handeln ein. Unsere Klage zielt darauf ab, einen Klimaschutz zu erreichen, der eine lebenswerte Zukunft ermöglicht.“

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