Die Entscheidung von Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU), die Verordnung zur Stoffstrombilanz außer Kraft zu setzen, bleibt nicht ohne Reaktion. Die Bundestagsfraktion der Grünen hat beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Klage eingereicht, um rechtlich gegen diesen Schritt vorzugehen.
Ein Beschluss des Gerichts zugunsten der Grünen könnte zur Folge haben, dass die Aufhebung zunächst gestoppt wird. In diesem Fall würde die Stoffstrombilanzverordnung vorläufig wieder in Kraft treten und müsste erneut beachtet werden.
Deutliche Kritik kommt von den Grünen in Richtung des Ministers. Sie werfen ihm vor, mit seinem Vorgehen grundlegende parlamentarische Rechte missachtet zu haben. Der Verzicht auf eine Vorlage der Verordnung im Bundestag wird dabei als schwerwiegender Eingriff in das gesetzgeberische Verfahren gewertet.
Kern des Antrags ist ein sogenanntes Organstreitverfahren. Damit wollen die Grünen prüfen lassen, ob der Minister durch sein Vorgehen den Bundestag in unzulässiger Weise umgangen hat. Die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion, Irene Mihalic, bezeichnet das Vorgehen als gesetzeswidrig. Ihrer Auffassung nach hätte der Bundestag zwingend in die Entscheidung einbezogen werden müssen, da das Düngerecht eine entsprechende Verordnungspflicht vorsieht.
Nicht nur der Minister selbst steht im Mittelpunkt der Kritik. Auch Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) gerät in den Blick der Grünen, da sie sich nach deren Einschätzung nicht ausreichend für die Rechte des Parlaments eingesetzt habe. Stattdessen habe sie sich an die Seite der Bundesregierung gestellt.
Die Bedeutung der Stoffstrombilanz für den Grundwasserschutz wird von den Grünen weiterhin betont. Aus ihrer Sicht ist die Verordnung ein wichtiges Instrument, um Nitratbelastungen aus der Landwirtschaft zu reduzieren. Auch wenn es im bestehenden Düngerecht aus ihrer Sicht Reformbedarf gibt, halten sie die derzeitige Aussetzung der Verordnung für nicht vertretbar.
In ihrer Erklärung zeigen die Grünen Bereitschaft, an einer Reform des Düngerechts mitzuarbeiten. Sie betonen jedoch, dass ein solcher Prozess nur unter Einbindung des Bundestages stattfinden könne. Die bisherige Vorgehensweise des Ministers habe diese Beteiligung jedoch verhindert.


