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BMWK-Konsultation zum Kraftwerkssicherheitsgesetz ignoriert Bioenergie

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat kürzlich die Konsultationsphase zum neuen Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG) eingeleitet. Ziel ist die Förderung des Baus von Gaskraftwerken und Langzeitspeichern. Das Ministerium möchte insbesondere den Bau von Wasserstoff- und fossilen Gaskraftwerken vorantreiben, während Projekte zur Bioenergie bisher keine Beachtung finden.

Sandra Rostek, die Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie, äußerte sich überrascht und besorgt über das Auslassen der Bioenergie in den aktuellen Plänen des BMWK. Sie kritisiert, dass im neuen Gesetzesentwurf keinerlei Vorschläge zur Integration oder zum Ausbau von Bioenergieanlagen zur Gewährleistung einer sicheren Energieversorgung enthalten sind. Nach ihren Angaben produzieren deutsche Bioenergieanlagen gegenwärtig etwa 45 Terawattstunden Strom pro Jahr – eine Menge, die die geplanten Gaskraftwerke bei Weitem nicht erreichen.

Rostek fordert, dass die Energiepolitik des Ministeriums die Bedeutung der Bioenergie für die Energieversorgungssicherheit und die Dekarbonisierung neu bewertet. Ihrer Meinung nach setzt der Gesetzesentwurf des BMWK die falschen Prioritäten, indem er ausschließlich Wasserstoff als erneuerbaren Brennstoff anerkennt und die Potenziale von Biomethan, das laut aktuellen Studien auf lange Sicht kostengünstiger sein könnte, außer Acht lässt.

Sie plädiert für eine technologieneutrale Förderung, die verschiedene erneuerbare Brennstoffe gleichwertig behandelt, einschließlich Biomethan, synthetischem Methan, Holzgas und Wasserstoff. Dadurch könnten langfristige und nachhaltige Lösungen für die Energieversorgung und Klimaschutzmaßnahmen geschaffen werden.

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