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Fristverlängerung für Mehrgefahrenversicherung in Niedersachsen

Das Erntejahr 2025 bringt für die Landwirte in Niedersachsen eine bedeutende Neuerung: Zum ersten Mal führt das Land die Förderung von Mehrgefahrenversicherungen ein. Um den Landwirten mehr Zeit für die Antragstellung zu geben, wurde die ursprünglich am 30. September endende Frist bis zum 15. Oktober verlängert. Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz plant keine weitere Fristverlängerung. Die nächste Antragsphase beginnt am 15. März 2025 und endet am 15. Mai 2025.

Die Förderung richtet sich an Landwirte in Niedersachsen sowie den angrenzenden Stadtstaaten Bremen und Hamburg. Förderfähig sind Versicherungen, die Schutz gegen Sturm, Starkregen, Überschwemmungen, Starkfrost und Trockenheit bieten. Versicherungen gegen Hagelschäden sind von dieser Förderung ausgeschlossen. Die Unterstützung ist an eine klimaangepasste Bewirtschaftung geknüpft, was Niedersachsen von anderen Bundesländern unterscheidet.

Interessierte Betriebe müssen sich über ein Punktesystem qualifizieren, das ihren Einsatz für ökologische Regelungen und Agrarumweltmaßnahmen sowie den Anbau klimaresistenter Kulturen bewertet. Die Förderung deckt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben und ist pro Unternehmen auf maximal 25.000 Euro begrenzt. Sowohl Einjahres- als auch Mehrjahresverträge sind förderfähig.

Details zur Antragstellung und weitere Informationen sind auf der Webseite des Agrarministeriums abrufbar. Die Verfahrensweise sieht vor, dass nach einem Priorisierungsverfahren Zusicherungsbescheide an die am besten bewerteten Betriebe vergeben werden, woraufhin die endgültigen Versicherungsverträge abgeschlossen werden können.

Diese Fördermaßnahme hat jedoch auch Kritik hervorgerufen, insbesondere von der Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN). Sie bemängeln, dass die Schweinehalter von der Förderung ausgeschlossen sind und fordern Unterstützung zur Absicherung gegen die Afrikanische Schweinepest. Dr. Torsten Staack, Geschäftsführer der ISN, kritisiert die Ungleichbehandlung und das Fehlen jeglicher Unterstützung für Schweinehalter in Niedersachsen.

Die Einführung der Mehrgefahrenversicherungen in Niedersachsen folgt dem Beispiel Bayerns aus dem Jahr 2023 und ist Teil des KLARA 2023-2027 Programms, das durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) finanziert wird. Insgesamt stehen 15 Millionen Euro zur Verfügung, um Schadens- und Indexversicherungen für diverse landwirtschaftliche Kulturen zu fördern.

Hans-Gerd Behrens, ein Experte für Risikomanagement in der Landwirtschaft, erläutert die Funktionsweise der Versicherungen: Je nach Kultur variiert der Haftungszeitraum, und die Erstattungshöhe bewegt sich zwischen 30 und 50 Prozent der abgesicherten Summe, abhängig von der Fläche, der Art des Bewuchses und dem erwarteten Ertrag pro Hektar.

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