Der Brandenburger Landesjagdverband appelliert an die neue Landesregierung, die Jagd auf Wölfe gesetzlich zu verankern. Laut Kai Hamann, dem Geschäftsführer des Verbands, ist es notwendig, feste Jagdzeiten für Wölfe festzulegen. Hamann spricht sich zudem für eine Obergrenze der Wolfspopulation in Brandenburg aus, um die steigende Zahl von Wolfsangriffen auf Nutztiere zu kontrollieren.
„Es ist unzureichend, nur einzelne problematische Wölfe zu erlegen. Stattdessen benötigen wir klare Regelungen“, betont Hamann. Derzeit schätzt der Verband die Zahl der Wölfe in Brandenburg auf über 1.000. Eine Reduktion dieser Population sieht Hamann als unumgänglich an und schlägt vor, die Jagdzeit auf die Monate November und Dezember zu beschränken. „Insbesondere während der herbstlichen Drückjagden wäre es möglich, Wölfe effektiv zu bejagen“, erklärt er.
Diese Forderung kommt zu einer Zeit, in der auch auf EU-Ebene, unterstützt durch die deutsche Stimme, eine Abschwächung des Wolfschutzes diskutiert wird. Dies könnte den Weg für strengere Regulierungen des Wolfsbestands freimachen, sofern dies nötig ist, um Weidetiere besser zu schützen. Die Bundesumweltministerin Steffi Lemke warnt jedoch vor überzogenen Erwartungen: Eine Änderung des Schutzstatus würde zwar mehr Flexibilität im Umgang mit problematischen Wölfen ermöglichen, dürfe aber nicht zu willkürlichen Abschüssen führen.
Die Problematik wird durch zunehmende Fälle von Wölfen verschärft, die Zäune überwinden und Nutztiere reißen. Während Naturschutzorganisationen wie der Nabu und der BUND den Schutz des Wolfs fordern und gegen illegale Abschüsse vorgehen möchten, zeigt die Statistik des Landesamtes für Umwelt (LfU) in Brandenburg, dass im aktuellen Jahr bereits vier Wölfe illegal getötet wurden. Diese Taten bleiben oft ungesühnt, da nach der Bestätigung illegaler Tötungen durch die Sektion eines Wolfes zwar Anzeigen erstattet werden, aber aus ermittlungstaktischen Gründen keine weiteren Details veröffentlicht werden.
Neben dem illegalen Abschuss stellen Verkehrsunfälle eine weitere Gefahr für Wölfe dar. Im Jahr 2024 wurden in Brandenburg zwei Einzelgenehmigungen zur Erlegung problematischer Wölfe erteilt, die jedoch innerhalb der gesetzten Frist nicht umgesetzt werden konnten. Die Herausforderung, den Wolfsbestand zu regulieren, bleibt bestehen und erfordert eine ausgewogene Herangehensweise, die sowohl den Schutz der Landwirtschaft als auch den Erhalt der Wolfspopulation berücksichtigt.