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Wolfsriss: Ist unzureichende Zäunung strafbar?

Die Umsetzung wolfssicherer Zäune stellt Tierhalter vor erhebliche Schwierigkeiten. Trotz Einhaltung der Vorschriften gelingt es Wölfen häufig, diese Barrieren zu überwinden, was hohe Anforderungen an die Halter von Haus- und Weidetieren stellt.

Laut dem Verein Weidezone Deutschland e. V. verschärft sich die Problematik durch Aufrufe selbsternannter Naturschützer, die Tierhalter zu denunzieren, deren Zäune sie für nicht ausreichend wolfssicher halten. Um Klarheit in die rechtlichen Verpflichtungen zu bringen, beauftragte der Verein den Agrarrechtsexperten Rechtsanwalt Christian Teppe mit der Erstellung eines Rechtsgutachtens.

Das Gutachten von Rechtsanwalt Teppe legt dar, dass unzureichende Umzäunungen, die Wölfe nicht abwehren, keine strafrechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen sollten. Stattdessen sollten Tierhalter im eigenen Interesse handeln, um ihre Tiere bestmöglich zu schützen. Die gegenwärtigen gesetzlichen Anforderungen an die Umzäunung seien unangemessen. Teppe schlägt vor, ein vereinfachtes Verfahren für die Beantragung von Entschädigungen bei Wolfsangriffen einzuführen, um die Akzeptanz der Wölfe in der Bevölkerung zu verbessern.

Ein weiteres Problem, das Teppe in seinem Gutachten anspricht, ist die Zunahme von Anzeigen gegen Weidetierhalter aufgrund vermeintlich unzureichender Zäune, insbesondere nach gemeldeten Wolfsrissen. Dies führe dazu, dass viele Halter Wolfsrisse nicht mehr melden und folglich keine Entschädigungsansprüche geltend machen, was die finanzielle Last erhöht.

Zudem hat die intensive Einzäunung von Weideflächen nicht nur negative Auswirkungen auf die Biodiversität und Artenvielfalt, sondern macht auch die traditionelle Weidehaltung in Naturschutzgebieten praktisch unmöglich. Dies beeinträchtigt die Landschaftsgestaltung und hat negative Folgen für die Tierwelt in diesen Regionen.

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