Die Saatguttreuhandverwaltung GmbH (STV) hat einen Führungswechsel bekannt gegeben. Der langjährige Geschäftsführer Alois Mörtlbauer wird durch Dr. Moritz von Köckritz, den bisherigen Syndikusrechtsanwalt der STV, ersetzt. Dr. Christoph Stephan wird das Führungsteam als Prokurist verstärken, meldet top agrar.
Ein zentraler Auslöser für diese Veränderung könnte das jüngste Erntegut-Urteil des Bundesgerichtshofs sein. Dieses Urteil verpflichtet Landhändler, sicherzustellen, dass anliefernde Landwirte den Sortenschutz einhalten. Dies hat in der Branche zu intensiven Diskussionen über die praktische Umsetzung geführt.
Der Deutsche Bauernverband schlägt vor, dass Landwirte eine kurze schriftliche Erklärung abgeben. Im Gegensatz dazu empfiehlt der Raiffeisenverband, dass Landwirte zusätzlich eine Vertragsstrafe akzeptieren. Die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH lehnt jedoch solche Selbsterklärungen ab und plant ein eigenes System zur Überprüfung.
Ende Juni gab Alois Mörtlbauer die Einführung einer neuen Online-Erntegutbescheinigung bekannt, die ab dem 15. Juli 2024 verfügbar sein soll. Diese Bescheinigung soll Landwirte erhalten, die sich freiwillig anhand von GAP-Daten überprüfen lassen. Das Ziel ist, die Einhaltung des Sortenschutzes zu gewährleisten und eine klare Dokumentation zu bieten.
Der plötzliche Wechsel in der Geschäftsführung wurde von der STV nicht näher erläutert. Brancheninsider vermuten jedoch, dass die Diskussionen um das Erntegut-Urteil und die kritischen Reaktionen darauf eine Rolle gespielt haben könnten. Der Deutsche Bauernverband, der Raiffeisenverband und der Agrarhandel haben das geplante System der STV in einer gemeinsamen Erklärung kritisiert und alternative Vorschläge gefordert.
Auch die Interessengemeinschaft Nachbau und die Arbeitsgemeinschaft der bäuerlichen Landwirtschaft haben die neuen Pläne der STV wiederholt abgelehnt. Sie argumentieren, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen die Landwirte zusätzlich belasten und fordern stattdessen einfachere und praxisnähere Lösungen.