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Regen beeinträchtigt Getreideernten und stellt Vertragspflichten in Frage

Die kürzlich erfolgten Regenfälle haben erhebliche Auswirkungen auf Qualität und Menge der Getreideernte gehabt, was für Landwirte nicht nur zu Einnahmeverlusten führt, sondern auch zu möglichen Schadenersatzforderungen seitens der Getreidehändler. Besonders kritisch wird es, wenn die produzierte Menge nicht ausreicht, um bereits fest vereinbarte Liefermengen zu decken. In solchen Fällen sind Käufer berechtigt, die Lieferung der festgelegten Menge und Qualität zu fordern, unabhängig von den realen Ernteerträgen.

Um derartige Risiken zu vermeiden, ist es entscheidend, dass Landwirte schon beim Abschluss von Verträgen entsprechende Klauseln einbauen. Die Einheitsbedingungen im deutschen Getreidehandel (EHB) sehen vor, dass bei Qualitätsdefiziten nur der Wertverlust erstattet werden muss. Sollten keine speziellen Vereinbarungen getroffen worden sein, wird häufig ein Schiedsgericht über die zu leistenden Preisabschläge entscheiden. Bei Qualitätsabweichungen darf der Getreidehändler zwar eine Beanstandung aussprechen, aber er kann die Annahme der Ware nicht verweigern.

In Ausnahmefällen wie extremen Regenfällen dürfen Landwirte den Vertrag gemäß den EHB-Bestimmungen wegen höherer Gewalt aufheben. Dennoch ist das Berufen auf höhere Gewalt nicht möglich, wenn wetterbedingte Schwierigkeiten die Erfüllung der vereinbarten Lieferungen behindern. Landwirte sind oft lange vor der Ernte vertraglich gebunden, ohne geographische Beschränkungen bei der Herkunft der Ware. Dies zwingt sie, auch bei Ernteausfällen die Lieferverpflichtungen zu erfüllen oder Schadenersatz zu leisten.

Zur Risikominderung ist es ratsam, nur einen Teil der erwarteten Ernte vorab zu verkaufen. Bei einem Totalausfall bleibt der Landwirt jedoch verpflichtet, seine Lieferzusagen einzuhalten. Obwohl Ersatzbeschaffungskosten die Erfüllung dieser Verpflichtungen unverhältnismäßig erhöhen können, entbinden sie den Verkäufer nicht automatisch von Schadenersatzansprüchen. Es ist daher essenziell, bereits bei der Vertragsgestaltung genau zu definieren, aus welchen Quellen die zu liefernden Feldfrüchte stammen sollen, um Missverständnisse zu vermeiden.

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