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Neuerungen im GAP-Agrarantrag ab 2025

Seit 2025 gelten neue Regelungen für den GAP-Agrarantrag, die vor allem die Beantragung von EU-Agrarzahlungen vereinfachen sollen. Diese Anpassungen sind das Ergebnis politischer Gespräche, die als Reaktion auf die Bauernproteste im Jahr 2024 zwischen der EU, der Bundesregierung und den Bundesländern geführt wurden. Wie in den Vorjahren müssen die Landwirte ihren Agrarantrag bis zum 15. Mai einreichen, haben jedoch bis Ende September die Möglichkeit, Änderungen vorzunehmen, falls Abweichungen beim Flächenmonitoring auftreten. Die Auszahlungen sind für Ende Dezember angesetzt und finden meist in der Zeit zwischen Weihnachten und Silvester statt.

Die Vereinfachungen betreffen insbesondere die GLÖZ-Standards (Guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand), die für den Erhalt von Direktzahlungen notwendig sind. Ab dem Jahr 2025 sind auch die Bestimmungen der sozialen Konditionalität wirksam, die bereits zu Beginn des Jahres in Kraft traten. Zudem gibt es Vereinfachungen bei den freiwilligen Öko-Regelungen, durch die bundesweit Agrarumweltmaßnahmen unterstützt werden.

Die Änderungen der GLÖZ-Standards beinhalten unter anderem den Schutz von Dauergrünland, Feuchtgebieten und Mooren, die Implementierung von Mindestpraktiken zur Erosionsbegrenzung, die Vorgaben zur Mindestbodenbedeckung, den Fruchtwechsel und die Anforderungen an den Anteil nichtproduktiver Flächen. Die Regelungen wurden so angepasst, dass sie den Landwirten ab 2025 gerecht werden.

Die soziale Konditionalität, die ebenfalls 2025 eingeführt wurde, knüpft die Gewährung von Agrarzahlungen an die Einhaltung bestimmter Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen. Verstöße gegen diese Bedingungen führen zu Kürzungen bei den Direktzahlungen und anderen Fördermitteln im ländlichen Raum.

Des Weiteren wurden Änderungen bei den Direktzahlungen vorgenommen, die unter anderem die landwirtschaftliche Mindesttätigkeit, die Definition von Agroforstsystemen, die Nutzfläche bei Agri-Photovoltaik-Anlagen und die gekoppelten Zahlungen für Mutterkühe, -schafe und -ziegen betreffen. Diese Anpassungen sollen die Direktzahlungen ab 2025 verbessern.

Auch die Öko-Regelungen wurden überarbeitet, um die Attraktivität dieser Förderungen für Landwirte zu steigern.

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