Die Debatte um den Wolf in Deutschland hat einen entscheidenden Wendepunkt erreicht. Die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD hat sich darauf geeinigt, den Wolf in das Bundesjagdgesetz zu integrieren. Dieses Vorhaben soll noch vor Beginn der Weidesaison abgeschlossen werden, um Landwirten und Jägern Rechtssicherheit zu bieten. Der Gesetzentwurf, der am 5. März im Bundestag und am 27. März im Bundesrat behandelt wird, umfasst ein Zwei-Säulen-Modell zur Regulierung des Wolfsbestands.
Zwei-Säulen-Modell für Wolfsmanagement
Das geplante Modell besteht aus zwei Hauptkomponenten: Zum einen wird ein wissenschaftlich fundiertes Bestandsmanagement durch die Jagd angestrebt, zum anderen soll eine rasche und rechtssichere Entnahme von Problemwölfen ermöglicht werden, wenn diese Nutztiere gefährden. Diese Schritte sollen den Umgang mit der wachsenden Wolfspopulation erleichtern und gleichzeitig Artenschutzaspekte berücksichtigen.
Der Deutsche Jagdverband (DJV) äußerte sich positiv über die geplante Gesetzesänderung. Insbesondere wird begrüßt, dass die Regierung auf Forderungen nach einem klaren Managementmodell reagiert hat. DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke betonte, dass die Rückkehr des Wolfes zwar einen Erfolg für den Artenschutz darstellt, aber auch neue Herausforderungen für Jäger in dicht besiedelten Gebieten mit sich bringt.
Anpassungen gefordert: Perspektive der Landwirtschaft
Der Deutsche Bauernverband (DBV) sieht in der Gesetzesnovelle eine längst überfällige Maßnahme. Generalsekretärin Stefanie Sabet unterstrich die Notwendigkeit von Rechtssicherheit im Umgang mit Wölfen und forderte Anpassungen am Gesetzentwurf. Insbesondere sollte die Entnahme von Problemwölfen jederzeit möglich sein, unabhängig von Schonzeiten oder dem aktuellen Erhaltungszustand.
Weiterhin fordert der DBV eine Entnahmequote von 40% des jährlichen Zuwachses der Wolfspopulation. In Gebieten, in denen Herdenschutz nicht praktikabel ist, müsse verhindert werden, dass sich Wölfe niederlassen. Zudem dürften für Rinder und Pferde Herdenschutzmaßnahmen nicht zwingend Voraussetzung für die Entnahme von Wölfen sein.
Nächste Schritte: Gesetzgebung auf Bundesebene
Die abschließenden Ausschussberatungen zum Gesetzentwurf sind für den 25. Februar geplant. Sollte alles nach Plan verlaufen, kann das Gesetz rechtzeitig vor der Weidesaison in Kraft treten und den Weg für ein strukturiertes Wolfsmanagement ebnen. Dies könnte sowohl dem Artenschutz als auch den Interessen der Landwirtschaft gerecht werden.
