Anzeige
 

Baden-Württemberg fördert wieder tiergerechte Schweineställe ab 2026

Ab dem 1. September 2026 unterstützt Baden-Württemberg wieder Investitionen in besonders tiergerechte Schweineställe. Diese Maßnahme folgt auf das Auslaufen der Bundesförderung und wird durch das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) ermöglicht. Schweinehalter können ihre Anträge bereits ab Juli 2026 einreichen, um von den Fördermöglichkeiten zu profitieren. Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) hebt hervor, dass die konkreten Bedingungen der Förderung entscheidend sein werden.

Neustart der Investitionsförderung für tiergerechte Ställe

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Baden-Württemberg hat erklärt, dass die zuvor im Rahmen des Bundesprogramms „Umbau der Tierhaltung“ ausgesetzte AFP-Förderung wieder aufgenommen wird. Der Schwerpunkt liegt auf der Anpassung der baulichen Anforderungen an Tierwohlstandards im Einklang mit dem bundeseinheitlichen Rahmenplan für das AFP. Ziel ist es, die aktuelle Förderstruktur den neuesten Vorgaben und Entwicklungen anzupassen.

Planungssicherheit für landwirtschaftliche Betriebe

Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Peter Hauk betont die Bedeutung dieser Maßnahme nach dem vorzeitigen Auslaufen des Bundesprogramms am 31. August 2026. Er sieht darin eine Möglichkeit, den viehhaltenden Betrieben im Land die dringend benötigte Planungssicherheit zu bieten. Diese Unterstützung ist insbesondere vor dem Hintergrund gestiegener Baukosten, struktureller Veränderungen in der Landwirtschaft sowie wirtschaftlicher Unsicherheiten notwendig.

Erhöhtes Investitionsvolumen zur Bewältigung wirtschaftlicher Herausforderungen

Im Zuge des AFP wurde das förderfähige Investitionsvolumen auf 2 Mio. Euro angehoben. Auch die Prosperitätsgrenzen werden entsprechend angepasst, um den wirtschaftlichen Realitäten vieler Betriebe gerecht zu werden. Für Betriebe, die größere Bauvorhaben planen, bietet dies neue Möglichkeiten zur Finanzierung ihrer Projekte. Die ISN begrüßt die Wiederaufnahme des Programms grundsätzlich, weist jedoch darauf hin, dass die Erfolgsaussichten stark von den Zugangsvoraussetzungen und spezifischen Förderauflagen abhängen werden.