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CDU fordert Ausnahmen vom Mindestlohn für Saisonarbeiter in der Landwirtschaft

Die Debatte um den bundesweiten Mindestlohn für Saisonarbeiter in der Landwirtschaft nimmt an Intensität zu, nachdem die CDU einen Beschluss gefasst hat, der mögliche Ausnahmen vorsieht. Der Parteitag am 21. Februar 2026 könnte damit den Auftakt für neue Auseinandersetzungen mit der SPD darstellen, die sich strikt gegen solche Ausnahmeregelungen stellt.

Kritik am Mindestlohn für Saisonarbeit

Seit der Einführung des Mindestlohns kämpfen vor allem Betriebe im Bereich der Sonderkulturen mit den erhöhten Lohnkosten. Diese argumentieren, dass ein Stundenlohn von derzeit 13,90 € sie im internationalen Wettbewerb benachteilige. In Ländern wie Chile, Griechenland und Polen liegen die Stundenlöhne deutlich darunter – bei 2,50 €, 4,54 € bzw. 6,10 €.

Trotz dieser hohen Lohnkosten ist die deutsche Landwirtschaft auf ausländische Saisonkräfte angewiesen. Rund 275.000 Arbeitskräfte aus dem Ausland kommen jährlich nach Deutschland und übernehmen Tätigkeiten, die meist auf ein bis drei Monate befristet sind. Diese Jobs sind nicht dazu gedacht, einen vollständigen Lebensunterhalt zu sichern.

Unzureichende inländische Arbeitskräfte

Laut CDU finden deutsche Sonderkulturbetriebe nicht genügend inländische Arbeitskräfte trotz des geltenden Mindestlohns. Die Anwerbung von Saisonkräften aus dem Ausland bleibt notwendig, da selbst ein unter dem deutschen Mindestlohn liegender Verdienst dort über dem üblichen Lohnniveau liegt.

Konflikt mit der SPD vorprogrammiert

Die CDU sieht im bestehenden Mindestlohn eine Bedrohung für die Wettbewerbsfähigkeit heimischer Betriebe und damit auch für die Versorgungssicherheit Deutschlands. Der Anteil der im Inland produzierten Lebensmittel im Bereich der Sonderkulturen ist bereits unter 30 % gefallen. Der Rückgang inländischer Produktion gefährdet zudem hohe Sozial- und Umweltstandards.

Trotzdem erteilte die SPD bisher jeglichen Ausnahmeregelungen eine klare Absage. Ein Gutachten im Auftrag des Bundeslandwirtschaftsministers Alois Rainer hatte außerdem nur begrenzte rechtliche Spielräume für solche Ausnahmen aufgezeigt.

Obwohl die CDU-Delegierten den Beschluss unterstützten, bleibt offen, ob sich die Partei gegen den Widerstand des Koalitionspartners durchsetzen kann. Die rechtlichen und politischen Herausforderungen werden zeigen, ob eine Anpassung des Mindestlohns für Saisonarbeit tatsächlich umgesetzt werden kann.

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