Die Diskussion um die Zukunft der landwirtschaftlichen Flächen im Besitz der Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) nimmt Fahrt auf. Bund und Länder erwägen eine Rückkehr zur Privatisierung dieser Flächen, eine Praxis, die unter der Ampelregierung weitgehend pausiert wurde. Aktuell stehen etwa 90.000 Hektar Land unter BVVG-Verwaltung, von denen jedoch nur ein Teil tatsächlich für landwirtschaftliche Verkäufe infrage kommt.
Rückkehr zur Flächenprivatisierung
Unter dem derzeitigen System werden diese Flächen gemäß einem Punktesystem verpachtet, das neben dem Pachtpreis auch agrarstrukturelle und ökologische Kriterien berücksichtigt. Trotzdem gibt es Stimmen, die eine Wiederaufnahme der Verkäufe befürworten. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Dieter Stier argumentiert, dass die verbleibenden BVVG-Flächen privatisiert werden sollten, um Landwirten den Erwerb zu ermöglichen. Er verweist auf den ursprünglichen Privatisierungsauftrag des Treuhandgesetzes und betont, dass die BVVG nicht als Dauereinrichtung konzipiert war.
Kritik und Zustimmung aus verschiedenen Lagern
Der Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG) unterstützt diesen Ansatz und sieht in einer direkten Privatisierung einen rechtlich einfachen Weg. Udo Hemmerling vom BLG weist darauf hin, dass Ansätze zur Übertragung an die Länder zurückgestellt werden sollten. Im Gegensatz dazu hatten einige Landgesellschaften dafür plädiert, die Flächen den Ländern zu überlassen.
Beschränkte Verfügbarkeit von Verkaufsflächen
Laut Berichten sind von den 90.000 Hektar Acker- und Grünland etwa 6.000 Hektar für Naturschutz vorgesehen. Zudem könnte der Bund einen Teil für militärische Zwecke behalten. Somit bleiben letztlich nur rund 50.000 Hektar für den Verkauf an Landwirte übrig. Die aktuellen Überlegungen sehen vor, diese Flächen schrittweise in den kommenden Jahren zu veräußern.
Einschränkungen für Länder
Sowohl Bund als auch Länder zeigen sich offen für eine „sanfte Privatisierung“. Die Forderung einiger Bundesländer wie Mecklenburg-Vorpommern, die BVVG-Flächen kostenfrei oder vergünstigt zu erhalten, stößt jedoch auf wenig Resonanz. Ursprüngliche Pläne einer Verwaltung durch die Länder wurden mittlerweile verworfen.
Zukunft der Pachtverträge
Bisher wurden Ökobetriebe und Existenzgründer bei Pachtverträgen bevorzugt behandelt. Für das Pachtjahr 2025/26 laufen Verträge über knapp 20.000 Hektar aus. Diese sollen über Ausschreibungen neu vergeben werden, bei denen Nachhaltigkeit und Agrarstruktur entscheidende Kriterien sind. Eine Evaluierung des Thünen-Instituts könnte jedoch Änderungen in dieser Praxis bringen, möglicherweise zugunsten bestehender Pächter.
