In der Marktgemeinde Lehrberg im Landkreis Ansbach, Bayern, wurde ein Fall von Geflügelpest (HPAI) auf einem Geflügelhof bestätigt. Dieser Vorfall erforderte die Keulung aller 17.000 Mastputen auf dem Betrieb, um eine weitere Verbreitung des Virus zu verhindern. Die Tiere wurden gemäß den geltenden Richtlinien entsorgt.
Zur Eindämmung des Virus hat die zuständige Behörde um den betroffenen Betrieb Schutzzonen eingeführt. Innerhalb einer Schutzzone von drei Kilometern Radius und einer Überwachungszone von zehn Kilometern Radius wurden strenge Verbringungsverbote für lebendes Geflügel sowie für Eier und Fleischprodukte verhängt. Diese Maßnahmen dienen dazu, die Geflügelpest nicht weiter zu verbreiten.
Ferner sind in diesen Zonen genaue Regeln für die Desinfektion von Fahrzeugen und landwirtschaftlichen Gerätschaften, die in der Geflügelhaltung zum Einsatz kommen, festgelegt worden. Eine Aufstallpflicht, die das Halten von Geflügel in geschlossenen Räumen vorschreibt, wurde ebenfalls für mindestens 30 Tage nach Abschluss der Desinfektionsarbeiten angeordnet. Da die Desinfektion des betroffenen Betriebes noch andauert, wird der frühestmögliche Zeitpunkt für die Aufhebung der Aufstallpflicht vorläufig auf Anfang Februar 2025 geschätzt.