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Niederlande investieren Millionen in Ausstiegsprogramm für Schweinehalter

Die Niederlande setzen ihr Engagement fort, den Ausstieg aus der Schweinehaltung finanziell zu unterstützen. Die Europäische Kommission hat kürzlich grünes Licht für zusätzliche Fördermittel in Höhe von 700 Millionen Euro gegeben, was das Gesamtbudget auf über 2 Milliarden Euro erhöht. Diese finanziellen Mittel dienen dazu, Landwirte zu kompensieren, die sich dazu entscheiden, die Schweinezucht aufzugeben.

Das neue Subventionsprogramm, das nun von der EU-Kommission genehmigt wurde, kommt zu den bereits im Mai 2023 bewilligten Förderungen hinzu, die zusammen mehr als 1,5 Milliarden Euro umfassen. Schweinehalter, die sich für den Ausstieg entscheiden, können aus diesen Programmen finanzielle Unterstützung erhalten, allerdings ist die Teilnahme auf eines der drei Programme beschränkt. Das aktuelle Programm ist bis zum 1. Oktober 2029 gültig.

Zielgruppe des Programms sind vor allem kleine und mittlere Betriebe in den Niederlanden, die ihre Viehzucht einstellen möchten. Insbesondere in umweltsensiblen Regionen wie Mooren, entlang von Bach- und Flussläufen sowie in Natura 2000-Schutzgebieten fördert die niederländische Regierung den Ausstieg. Diese Gebiete stehen im Fokus, da hier die Umweltbelastung durch hohe Stickstoffemissionen besonders gravierend ist. Nur Betriebe, deren Emissionen eine festgelegte Grenze überschreiten, können die Ausstiegsprämien beantragen.

Die Unterstützung umfasst direkte finanzielle Zuschüsse sowie subventionierte Beratungsdienste. Die Fördermittel decken bis zu 100% der förderfähigen Kosten ab. Diese Kosten beinhalten Entschädigungen für den Verlust von Produktionsrechten, Aufwendungen für den Abbau und die Entsorgung von Anlagen und weitere Kosten, die mit der Stilllegung des Betriebs verbunden sind.

Zudem sind staatliche Beihilfen geregelt: Übersteigen diese 300.000 Euro pro Unternehmen innerhalb von drei Jahren, muss die EU-Kommission zustimmen. Diese Regelung soll sicherstellen, dass die Subventionen den Wettbewerb im EU-Binnenmarkt nicht verzerren.

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