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Neue Brandschutzrichtlinie für Tierhaltungsanlagen in Mecklenburg-Vorpommern

Nach dem verheerenden Großbrand in der Schweineanlage in Alt-Tellin vor drei Jahren hat die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern eine neue Richtlinie zur Verbesserung des Brandschutzes in Tierhaltungsanlagen verabschiedet. Diese Richtlinie soll sowohl für Neubauten als auch für Bestandsbauten gelten, in denen wesentliche Änderungen geplant sind.

Der Brand in Alt-Tellin, bei dem rund 60.000 Schweine ums Leben kamen, führte zu lauten Forderungen nach besseren Brandschutzmaßnahmen. Die neue Richtlinie umfasst wesentliche Punkte wie generelle Brandvermeidung, sichere Brandfrüherkennung, reduzierte Brandlast und das effektive Löschen von Entstehungsbränden.

Die Richtlinie sieht unter anderem konkrete Vorgaben für die Unterteilung in Brandabschnitte, die Löschwasserversorgung, die Zugänge und Zufahrten für Feuerwehrfahrzeuge, sowie die Anzahl und Größe der Ausgänge für die Tierrettung und die Betreiberpflichten vor. Hier sind die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Umfahrten für Feuerwehrfahrzeuge: Anlagen mit mehr als 3.000 m² Nutzfläche müssen über Umfahrten verfügen.
  • Löschwassermenge: Es müssen 192.000 Liter Löschwasser für einen Zeitraum von zwei Stunden vorgehalten werden.
  • Türen: Türen im Stall dürfen nicht gegen die Fluchtrichtung aufschlagen.
  • Breite der Tierhaltungsanlagen: Diese wird auf 40 m begrenzt, während die Länge der Rettungswege maximal 35 m betragen darf, um die Arbeitssicherheit des Betriebspersonals zu gewährleisten.

Agrarminister Till Backhaus betont, dass die Brandverhütung oberste Priorität hat, da die Rettung von Tieren, die sich eher zurückziehen und zusammenrotten, anstatt zu fliehen, nahezu unmöglich sei. Dies gelte sowohl für kleine Ställe als auch für große Anlagen. Die wichtigsten Maßnahmen zur Verhinderung von Bränden und zum Schutz von Tieren und Mitarbeitern umfassen:

  • Bauweise: Kleinere Einheiten bevorzugen.
  • Brandschutzeinrichtungen: Maßnahmen, die ein Übergreifen des Feuers verhindern.
  • Baumaterialien: Verwendung von nicht brennbaren Materialien.

Weitere Anforderungen betreffen die Anzahl und Mindestgröße der Rettungsausgänge. Um kritische CO- und CO₂-Konzentrationen und hohe Temperaturen im Stallgebäude zu vermeiden, müssen geeignete maschinelle Anlagen nachgewiesen werden. Zukünftig werden Betriebe jährlich, statt alle drei Jahre, kontrolliert. Auch das Betriebspersonal muss bei der Einstellung und dann jährlich erneut geschult werden.

Im Rahmen der neuen Richtlinie wurden vom 8. Juni bis 21. Juli 2023 insgesamt neun Fachkreise, Verbände, Kammern und Organisationen angehört. Sechs davon nutzten die Gelegenheit, ihre Stellungnahme abzugeben. Die Richtlinie entstand nach intensiven Beratungen mit Brandschutzexperten, Praktikern des Landesfeuerwehrverbandes und Freiwilligen Feuerwehren, die bereits bei Bränden in Tierhaltungsanlagen tätig waren, sowie nach der Anhörung der Verbände.

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