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Schleswig-Holstein lockert Vorschriften für den Windenergieausbau

Die Landesregierung von Schleswig-Holstein hat eine Lockerung der Vorschriften und Abstände für den Ausbau der Windenergie beschlossen. Ziel ist es, 3 % der Landesfläche für Windenergie bereitzustellen. Durch diese Lockerungen könnte theoretisch sogar eine Fläche von bis zu 7,2 % erreicht werden.

Nachdem die Bundesregierung die Genehmigungsverfahren für Windenergieprojekte vereinfacht hat, zieht Schleswig-Holstein mit der schwarz-grünen Landesregierung nach. Ein Entwurf für Eckpunkte des Landesentwicklungsplans wurde vorgestellt, der die geforderte Ausweisung der Windflächen ermöglichen soll. Windräder dürfen künftig auch in Naturschutzgebieten errichtet werden, und die Kriterien für Landschafts-, Arten- und Denkmalschutz werden angepasst, berichtet der NDR.

Die Abstände zu Wohngebieten bleiben dabei unverändert: 400 Meter zu Wohnhäusern in Vorranggebieten und 800 bis 1.000 Meter in Dörfern und Städten. Innerhalb dieser Potenzialflächen können Städte und Gemeinden eigene Pläne für Windparks entwickeln. Die sogenannte „Gemeindeöffnungsklausel“ des Bundes erlaubt es Kommunen, Windkraftanlagen auch außerhalb der Vorranggebiete zu planen, was die Nutzung von bis zu 7,2 % der Landesfläche für Windkraft ermöglicht.

Trotz der Lockerungen werden Naturschutzbelange weiterhin berücksichtigt. So sollen beispielsweise in Brutgebieten von Wiesenvögeln und in Vogelzug-Gebieten keine Windanlagen errichtet werden. Während die Windenergiebranche eine schnellere Vorlage der neuen Regionalpläne fordert, äußern Umweltschützer Bedenken wegen möglicher Verstöße gegen den Naturschutz. Sie fordern die Gemeinden auf, sorgfältig zu prüfen, ob sie ihre schützenswerten Landschaften für Windparks nutzen wollen.

Zusätzlich wird betont, dass bei allen Infrastrukturmaßnahmen auch ein Ausgleich für die Natur geschaffen werden sollte, wie es etwa vom BUND gefordert wird. Die genauen Flächengrößen und detaillierten Regionalpläne werden Ende 2024 veröffentlicht.

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