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Belgien führt ab 2025 Impfpflicht gegen BTV3, BTV8 und EHD ein

Ab 2025 wird in Belgien eine Impfpflicht für Rinder und Schafe gegen bestimmte Krankheiten eingeführt. Das belgische Landwirtschaftsministerium hat angekündigt, dass alle Rinder- und Schafhalter ihre Tiere gegen die Blauzungenkrankheit der Serotypen 3 und 8 sowie gegen die Epizootische Hämorrhagische Krankheit (EHD) impfen lassen müssen. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Ausbreitung dieser Krankheiten zu verhindern und die Tierbestände zu schützen.

Der belgische Landwirtschaftsminister David Clarinval erklärte, dass die Entscheidung zur Impfpflicht aufgrund der schwerwiegenden Ausbrüche von BTV3 im Jahr 2024 und der weiten Verbreitung der EHD in Frankreich getroffen wurde. Trotz der Verfügbarkeit von Impfstoffen gegen BTV3 seit Mai 2024 haben die Behörden festgestellt, dass freiwillige Impfungen nicht ausreichend waren, um die Krankheiten effektiv zu bekämpfen.

Minister Clarinval betonte die Wichtigkeit der Impfung als entscheidende Maßnahme zur Prävention von Epidemien. Er sieht in der Impfpflicht nicht nur einen wesentlichen Schutz für das Vieh, sondern auch eine notwendige Maßnahme zur Sicherung der wirtschaftlichen Zukunft der in Belgien.

Zur Unterstützung der Landwirte sind strenge Präventionsmaßnahmen geplant sowie Hilfen vorgesehen, die die Umsetzung der Impfpflicht erleichtern sollen. Die Landwirte können die Impfungen unter bestimmten Bedingungen selbst durchführen, um eine schnelle und effiziente Umsetzung vor der Weidesaison 2025 zu gewährleisten. Obwohl die Kosten für die Impfungen von den Landwirten getragen werden müssen, sind Erleichterungen bei anderen tierbezogenen Abgaben für betroffene Tierhalter geplant.

Diese gesetzliche Regelung soll die Widerstandsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe stärken und die Gesundheit der Tierbestände sowie die Sicherheit des gesamten Sektors gewährleisten.

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