Drohnen mit Wärmebildtechnik sind neben Kadaversuchhunden eine wichtige Hilfe beim frühzeitigen Aufspüren von Wildschweinen in Restriktionsgebieten, die von der Afrikanischen Schweinepest betroffen sind. Daher dürfen Drohnen, die vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) zur Rettung von Rehkitzen gefördert wurden, ab sofort auch zur Suche von verendeten Wildschweinen eingesetzt werden. Das BMEL hat die Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft (BLE) angewiesen, die Förderrichtlinien entsprechend anzupassen.
„In Krisenzeiten sind pragmatische Lösungen gefragt“, begründete Bundesminister Cem Özdemir diesen Schritt in einer Pressemitteilung. „Um unsere schweinehaltenden Betriebe zu schützen, müssen wir die Afrikanische Schweinepest mit allen verfügbaren Mitteln bekämpfen. In der Krise ist Pragmatismus gefragt.“
Das Förderprogramm des BMEL für Drohnen zur Wildtierrettung läuft seit dem Jahr 2021. Gefördert werden Drohnen mit Wärmebildtechnik, die grundsätzlich auch für die Suche nach verendeten Wildschweinkadavern geeignet sind. Antragsberechtigt sind eingetragene Kreisjagdvereine, Jägervereinigungen auf Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins oder andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene. Weitere Details zum Förderprogramm können hier eingesehen werden.
Unterdessen hat Rheinland-Pfalz die Restriktionszone im Kreis Bergstraße aufgrund neuer ASP-Funde bei zwei Wildschweinen erweitert. In dieser erweiterten Restriktionszone befinden sich laut Angaben der Kreisverwaltung neun schweinehaltende Betriebe. Bis Mittwochabend (17.07.24) wurden in Hessen 21 und in Rheinland-Pfalz fünf offizielle Fälle von Afrikanischer Schweinepest registriert.