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Streit um Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf Rinder

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir treibt die Ausdehnung der Tierhaltungskennzeichnung, die bisher vor allem für Schweinefleisch gilt, auch auf Rindfleisch voran. Diese Initiative stößt sowohl in landwirtschaftlichen Kreisen als auch bei politischen Vertretern der CDU auf Widerstand. Trotz ungelöster Probleme im bestehenden System der Schweinefleischkennzeichnung verfolgt Özdemir zügig das Ziel, die Regelungen auf Rindfleisch zu übertragen. Dies sorgt für Unmut unter Fachverbänden, die anmerken, dass viele Mängel der bisherigen Umsetzung noch nicht behoben sind.

In einer Sitzung des Ernährungsausschusses des Bundestags legte Özdemir seine Pläne dar, trotz vorheriger Kritik aus der Praxis. Die CDU-Bundestagsabgeordnete Christina Stumpp äußerte sich kritisch über das Vorgehen des Ministers. Sie bemängelte insbesondere, dass die Kennzeichnung den CO2-intensiven Transport von Rindfleisch aus Argentinien nicht berücksichtigt und deutsche Landwirte zunehmend strengeren Auflagen unterworfen werden, was zu Wettbewerbsnachteilen führt. Stumpp beschuldigt Özdemir, mit seiner Politik die heimische Tierhaltung zu benachteiligen und die Landwirtschaft für politische Zwecke zu opfern.

Die geplanten Änderungen für die Kennzeichnung von Rindfleisch sollen die Haltungsbedingungen in den letzten zwölf Monaten vor der Schlachtung erfassen. Gemäß den Vorschlägen müssen Rinder je nach Gewicht ausreichend Platz in der Haltungsform „Stall+Platz“ haben. Zusätzlich sind verschiedene Anforderungen an die Stallausstattung gestellt, wie Liegebereiche und Viehbürsten. Landwirte sollen zwischen mehreren Haltungsformen wählen können.

Für die Haltungsform „Frischluftstall“ sind drei Stallvarianten vorgesehen, die das Außenklima wesentlich ins Stallklima einbeziehen sollen. Rinder sollen dabei ständig Zugang zu Außenflächen haben oder in der Vegetationszeit täglich mindestens sechs Stunden auf Grünflächen verbringen. Für die Haltungsform „Auslauf/Weide“ sind ebenfalls drei Varianten geplant, die den Tieren ständigen Auslauf oder saisonalen Weidegang ermöglichen. In der dritten Variante sollen die Tiere dauerhaft im Freien leben, mit Zugang zu geschützten Liegebereichen im Winter. Die Bio-Haltung muss schließlich die Kriterien der entsprechenden EU-Verordnung erfüllen.

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