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Özdemir: Glyphosat nur als letztes Mittel nutzen

Die Entscheidung zur Verlängerung der Zulassung von Glyphosat hat weitreichende Auswirkungen auf die Agrarpolitik Deutschlands. Der geplante Ausstieg aus dem Totalherbizid wird durch diese Maßnahme vereitelt, während gleichzeitig eine neue Verordnung Rechtssicherheit für den eingeschränkten Einsatz von Glyphosat schafft.

Die heute vom Bundeskabinett gebilligte Pflanzenschutzanwendungs-Verordnung, vorgelegt von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir, regelt den nationalen Umgang mit Glyphosat. Diese Regelung wurde notwendig, nachdem die EU-Kommission trotz kontroverser Diskussionen und ohne die qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten im Dezember 2023 die Zulassung von Glyphosat für weitere zehn Jahre beschlossen hatte. Die neue Verordnung festschreibt bestehende Einschränkungen rechtssicher.

Gemäß der neuen Verordnung ist Glyphosat unter anderem in Wasser- und Heilquellenschutzgebieten sowie in Haus- und Kleingärten grundsätzlich untersagt. Im Ackerbau bleiben wichtige Einschränkungen bestehen, wie das Verbot der Vorsaat-, Stoppel- und Nacherntebehandlung sowie des flächigen Einsatzes im Grünland.

Bundesminister Özdemir betonte die Wichtigkeit der Rechts- und Planungssicherheit für Landwirte bezüglich des Einsatzes von Glyphosat. Er sieht Glyphosat als letztes Mittel an und fordert eine Anwendung gemäß guter fachlicher Praxis und integriertem Pflanzenschutz.

Özdemir setzt weiterhin auf eine Reduzierung der Glyphosat-Anwendung oder sogar einen Totalverzicht und verfolgt damit die Strategie des „Zukunftsprogramms Pflanzenschutz“. Dieses Programm, das im März gestartet wurde, zielt darauf ab, durch Beratung, Forschung und Förderung Alternativen zur Glyphosat-Anwendung zu entwickeln. Trotz dieser Bemühungen kritisiert der Deutsche Bauernverband das Programm als einen Affront gegenüber der Landwirtschaft und als Rückbauprogramm für deren Produktivität.

Insgesamt bleibt die Diskussion über den Einsatz von Glyphosat in der Landwirtschaft weiterhin kontrovers. Während die neue Verordnung eine gewisse Klarheit schafft, besteht nach wie vor ein Bedarf an Maßnahmen zur Reduzierung und möglicherweise vollständigen Eliminierung des Herbizids in der landwirtschaftlichen Praxis.

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