Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland steht seit Jahren im Fokus der Kritik, da die Prozesse zur Genehmigung neuer Wirkstoffe äußerst langwierig sind. Diese Verzögerungen haben spürbare Auswirkungen auf die Landwirtschaft und deren wirtschaftlichen Erfolg. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer hat auf diese Problematik reagiert und entsprechende Maßnahmen eingeleitet, die erste Verbesserungen zeigen.
Herausforderungen bei der Zulassung
In Deutschland dauern Prüfungen und Genehmigungen von Pflanzenschutzmitteln oft wesentlich länger als die in der EU-Verordnung 1107/2009 vorgesehenen 120 Tage. Stattdessen ziehen sich diese Prozesse über durchschnittlich zwei Jahre hin. Die Verteilung der Zuständigkeiten auf vier verschiedene Behörden (BVL, JKI, BfR, UBA) wird als ein Hauptgrund für diese Verzögerungen genannt. Kritiker weisen auf ineffiziente Schnittstellen und doppelte Arbeiten hin, wodurch neue Substanzen nur schleppend oder gar nicht auf den Markt kommen.
Europäische Hürden
Auch auf europäischer Ebene gibt es zahlreiche Hindernisse. Wiederholte Prüfungen bestehender Wirkstoffe verzögern sich oft, und es wird häufig mit „technischen Verlängerungen“ gearbeitet, ohne dass eine vollständige Risikobewertung erfolgt. Dies führt zu Auseinandersetzungen mit Umweltverbänden, die aufgrund veralteter Daten und unzureichender Berücksichtigung von Biodiversitätseffekten gegen Zulassungen protestieren. Der langsame Fortschritt betrifft auch biologische und sogenannte „low risk“-Wirkstoffe wie Biologika oder Biostimulanzien.
Konsequenzen für die Landwirtschaft
Die Konsequenzen dieser Verzögerungen sind für landwirtschaftliche Betriebe erheblich. Viele ältere chemische Substanzen werden aufgrund strengerer Gesundheits- und Umweltauflagen nicht mehr erneuert. Ein prominentes Beispiel ist der Wirkstoff Flufenacet, dessen EU-weite Zulassung nicht verlängert wurde: Verfügbare Alternativen fehlen oft, was zu Anfälligkeit gegenüber Resistenzen führt.
Forderung nach Reformen
Landwirtschaftliche Verbände fordern deshalb eine Reform des Zulassungsverfahrens: Kompetenzen sollten gebündelt werden, EU-Fristen strikt eingehalten und Bewertungen anderer Mitgliedstaaten stärker anerkannt werden, um die Antragsstaus abzubauen und Planungssicherheit zu gewährleisten.
Erfolg der BMLEH-Arbeitsgruppe
Die vom Landwirtschaftsministerium eingerichtete Arbeitsgruppe hat seit ihrer Gründung im vergangenen Jahr deutliche Fortschritte erzielt. Laut Staatssekretär Prof. Markus Schick wurde die Anzahl der Zulassungsentscheidungen merklich erhöht, und seit Dezember werden gesetzlich vorgegebene Fristen eingehalten.
Zukunft des Nationalen Aktionsplans Pflanzenschutz
Prof. Markus Schick kündigte zudem an, den Nationalen Aktionsplan Pflanzenschutz (NAP) weiterzuentwickeln. Der deutsche NAP gilt im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedstaaten als komplex und ineffizient. Das Bundesministerium plant daher einen umfassenden Dialogprozess mit verschiedenen Interessengruppen, um den Plan zu optimieren.
