Ab sofort steht eine erweiterte staatliche Förderung für den Austausch alter Heizsysteme zur Verfügung. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet jetzt Zuschüsse für den Wechsel von Gas- und Ölheizungen zu umweltfreundlicheren Heizalternativen an. Die Förderung beträgt mindestens 30 Prozent und kann in bestimmten Fällen bis zu 70 Prozent der Kosten decken.
Wie die KfW kürzlich bekannt gab, können nun auch Vermieter von Einfamilienhäusern, Unternehmen und Kommunen Fördermittel für Heizungsmodernisierungen beantragen. Diese Neuregelung ist Teil der dritten Phase des umstrittenen Heizungsgesetzes, die darauf abzielt, die Zugänglichkeit der Fördermittel für alle vorgesehenen Gruppen zu erweitern. Bisher war die Förderung vornehmlich auf private Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und selbstgenutzten Einfamilienhäusern beschränkt.
Unabhängig davon, ob es sich um Wohn- oder Geschäftsgebäude handelt, sieht das Förderprogramm eine Basisunterstützung von mindestens 30 Prozent vor. In Abhängigkeit von Einkommen, der Geschwindigkeit der Umsetzung und weiteren Faktoren können Antragsteller bis zu 70 Prozent der Kosten erstattet bekommen.
Ein zusätzlicher Anreiz von 5 Prozent wird für den Einbau von Wärmepumpen gewährt, die Wasser, Erdreich oder natürliche Kältemittel als Wärmequelle nutzen. Weiterhin fördert die KfW bis zum Jahr 2028 mit einem Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent den frühen Austausch veralteter Gas- und Ölheizungen sowie von Nachtspeicherheizungen und alten Biomasseheizungen, sofern die Antragsteller die Immobilien selbst nutzen.
Trotz der steigenden Anzahl an monatlichen Förderzusagen bleibt die Nachfrage nach diesen Zuschüssen hinter den Erwartungen der Bundesregierung zurück. Laut Bundeswirtschaftsministerium wurden bislang rund 93.000 Förderzusagen erteilt. Diese Initiative soll dazu beitragen, den ökologischen Fußabdruck der Heizsysteme in deutschen Immobilien zu verringern und die Energiewende im Gebäudesektor voranzutreiben.