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Gülletechnik-Hersteller kritisieren bayrische Ausnahmeregelung

Die neuesten Regelungen zur Ausbringung von verdünnter Rindergülle stoßen in der Landwirtschaft auf gemischte Reaktionen. Sebastian Zunhammer, Seniorchef des gleichnamigen Gülletechnik-Herstellers, kritisierte diese Maßnahmen kürzlich auf der EuroTier als schädlich für das Image der Landwirtschaft und bezeichnete die bayerische Gülle-App als „Schildbürgerstreich“. Im Gegensatz dazu betont Bayerns Agrarministerin Michael Kaniber die Notwendigkeit dieser Regelungen, die auch in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen diskutiert und teilweise bereits umgesetzt werden. Selbst in Österreich wird über ähnliche Ausnahmen debattiert, obwohl dort die Breitverteilung nicht verboten ist.

Die Verdünnung der Rindergülle soll als alternative Methode zur streifenförmigen Ausbringung dienen, wobei Betriebsleiter ihre betrieblichen Voraussetzungen berücksichtigen sollen. Ministerin Kaniber versichert, dass die Einhaltung dieser Vorgaben in Bayern streng überwacht wird. Das Bundesland hat als Teil des Zukunftsvertrags Landwirtschaft mit dem die Gülle-App eingeführt, um bei der Umsetzung der neuen Regelungen zu unterstützen.

Kritiker wie Pierre Wuidar, Verkaufsleiter bei Joskin, äußern Bedenken hinsichtlich des hohen Wasserbedarfs für die Verdünnung und der schwierigen Nachweisbarkeit der korrekten Verdünnung, was Missbrauch begünstigen könnte. Zudem argumentiert Zunhammer, dass die neue Regelung wirtschaftlich wenig sinnvoll sei, da die Verdünnung das auszubringende Volumen erheblich erhöhe und somit höhere Kosten für die benötigte Technik verursache als die Verwendung eines Schleppschuhverteilers.

Trotz anfänglicher Verunsicherung in der Landwirtschaft und einem Rückgang der Bestellungen für neue Technik, berichtet Wuidar, dass die Nachfrage nach moderner Gülletechnik wieder steigt. Die Mehrheit der Landwirte scheint jedoch die Verdünnung der Rindergülle skeptisch zu sehen, wie eine Umfrage zeigt: 51% der Befragten betrachten sie als unnötig und plädieren dafür, die Breitverteilertechnik auch ohne neue Auflagen weiterhin nutzen zu dürfen.

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