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EU-Kommission erleichtert Landwirten die GAP-Antragstellung

Die Förderung aus der Gemeinsamen (GAP) zu erhalten, stellt für Landwirte oft eine Herausforderung dar, insbesondere wenn extreme Wetterereignisse ihre Bemühungen beeinträchtigen. Um hier Abhilfe zu schaffen, hat die EU-Kommission neue Maßnahmen ergriffen.

Die GAP-Unterstützung ist von großem Nutzen sowohl für Landwirte als auch für die Natur und Umwelt. Doch selbst die verantwortungsvollsten Landwirte sind machtlos, wenn Dürren oder Überschwemmungen ihre Arbeit zerstören. Ende Mai hat die EU-Kommission ein Dokument verabschiedet, das sich mit dem Konzept der höheren Gewalt befasst. Dieses Dokument soll den Landwirten Sicherheit bieten und die bürokratischen Hürden abbauen.

Das Konzept der höheren Gewalt ermöglicht es Landwirten, ihre GAP-Unterstützung zu behalten, auch wenn sie aufgrund von extremen Wetterereignissen nicht alle Anforderungen erfüllen konnten. Die EU-Kommission stellt sicher, dass höhere Gewalt für alle Landwirte in einem betroffenen Gebiet gilt, das von schweren und unvorhersehbaren Naturkatastrophen betroffen ist.

Das bedeutet, dass Landwirte in diesen Gebieten keine individuellen Anträge stellen oder Nachweise erbringen müssen, um die Bedingungen für höhere Gewalt zu erfüllen. Wenn ein Naturereignis wie Starkregen oder Dürre für ein Gebiet festgestellt wird, gilt dies automatisch für alle Landwirte in diesem Gebiet. Dies reduziert den Verwaltungsaufwand für Landwirte und nationale Behörden erheblich.

Die Behörden können auf Einzelfallprüfungen verzichten und müssen lediglich bestätigen, dass eine Naturkatastrophe oder ein Extremwetterereignis in einer Region stattgefunden hat. Diese Bestätigung kann pauschal über Satellitendaten erfolgen, ohne dass detaillierte Informationen auf Betriebsebene erforderlich sind. Je nach Art des Ereignisses, wie Starkregen, Frost oder Dürre, können Behörden Faktoren wie Hangneigung, Anbaupflanzen oder berücksichtigen, da sich die Auswirkungen auf Betriebe je nach Situation unterscheiden.

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