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EU beschließt Gesetz zur Wiederherstellung der Natur

Die Umweltminister der EU-Mitgliedstaaten haben am Mittwoch das lange umstrittene EU-Gesetz zur Wiederherstellung der Natur verabschiedet. 15 der 27 Mitgliedstaaten, die gut 66 % der EU-Bevölkerung vertreten, stimmten für das Gesetz, wie die belgische EU-Ratspräsidentschaft am Montagvormittag mitteilte.

Mit dem neuen Gesetz verpflichten sich die EU-Staaten, Flussläufe zu renaturieren, Moore wieder zu vernässen und Naturschutzgebiete in ihren ursprünglichen Zustand zurückzuführen. Diese Maßnahmen sollen helfen, die Biodiversität zu fördern und den natürlichen Lebensräumen wieder mehr Raum zu geben.

Obwohl sich die Mitgliedstaaten, das EU-Parlament und die EU-Kommission bereits vor Monaten informell auf einen Gesetzestext verständigt hatten, war es zunächst schwierig, eine erforderliche Mehrheit im Kreise der Mitgliedstaaten zu finden. Die Verabschiedung des Gesetzes galt jedoch als Formsache, da der Text bereits umfassend abgestimmt worden war.

Eine entscheidende Stimme kam von der österreichischen Umweltministerin Leonore Gewessler. Sie stimmte für das Gesetz, obwohl dies gegen den Willen des Wiener Bundeskanzleramtes und ihres Koalitionspartners, der konservativen Österreichischen Volkspartei (ÖVP), war. Gewesslers Zustimmung verhalf dem EU-Renaturierungsgesetz letztlich zur nötigen Mehrheit.

Das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur ist ein weiterer Schritt in den Bemühungen der EU, den Umweltschutz voranzutreiben und den Herausforderungen des Klimawandels entgegenzuwirken. Die Renaturierung von Flüssen, die Wiedervernässung von Mooren und die Wiederherstellung von Naturschutzgebieten sind zentrale Maßnahmen, um die natürlichen Ressourcen Europas zu bewahren und die ökologischen Funktionen der Landschaften zu stärken.

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