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EU-Entwaldungsrichtlinie: Verschiebung sorgt für Diskussionen

Die Einführung der umstrittenen EU-Entwaldungsrichtlinie (EUDR), ursprünglich zum Jahreswechsel geplant, wurde nach heftiger Kritik, unter anderem von Agrarminister Özdemir, um ein Jahr verschoben. Diese Zeit soll genutzt werden, um Unternehmen auf die Implementierung der Richtlinie vorzubereiten. Das Bundesministerium für Ernährung und hat nun mit der Anhörung der Bundesländer und Verbände für das benötigte Durchführungsgesetz begonnen, stößt dabei jedoch auf erneuten Widerstand, sogar innerhalb der eigenen Koalitionsreihen.

Besonders Familienbetriebe in der Land- und Forstwirtschaft kritisieren das schnelle Vorgehen des Ministeriums, zumal in Brüssel noch Überarbeitungen der Verordnung anstehen könnten. Sie bemängeln, dass die durch die Verschiebung gewonnenen zeitlichen Spielräume auf EU-Ebene nicht berücksichtigt werden und stattdessen unnötiger Zeitdruck erzeugt wird. Ein weiterer Kritikpunkt ist die sehr kurze Frist zur Abgabe von Stellungnahmen, die eine gründliche Auseinandersetzung mit den komplexen Details der Verordnung erschwert.

Max von Elverfeldt, Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst, betont zwar die Unterstützung des Ziels, die globale Entwaldung zu stoppen, sieht jedoch das aktuelle Vorgehen des Ministeriums kritisch: „Es bedarf keiner überhasteten Entscheidungen, sondern einer sorgfältigen und durchdachten Gesetzgebung, die nicht nur auf dem Papier funktioniert, sondern auch in der Praxis.“ Die Familienbetriebe fordern daher eine Verlängerung der Anhörungsfrist und eine fundierte Diskussion, um die Umsetzung der EUDR praxisnah und bürokratiearm zu gestalten.

Auch die -Bundestagsabgeordnete Ulrike Harzer äußerte sich kritisch zur Vorgehensweise des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft: „Dass die Anhörung von Ländern und Verbänden zur nationalen Umsetzung der EUDR zu diesem Zeitpunkt vom BMEL eingeleitet wurde, ist in keiner Weise nachvollziehbar.“ Sie argumentiert, dass eine Diskussion über die verfrüht sei, solange die europäischen Grundlagen noch nicht geklärt sind, und betont die Notwendigkeit, die Verschiebung der Richtlinie zu nutzen, um offene Fragen zu klären und ein geordnetes Vorgehen sicherzustellen.

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